Die Familienstiftung des Georg Koppehele

Die Familienstiftung des Georg Koppehele

Die Familienstiftung besteht seit dem Jahre 1604 und hatte damals, so wie heute, ihren Sitz in Magdeburg. Heute ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale zuständig.

Benannt ist sie nach ihrem Stifter Georgius Koppehele, der in seinem Testament verfügte, dass sein Vermögen nicht angegriffen werden dürfe, aber die jährlichen Zinsen und Einkünfte zur finanziellen Unterstützung der Nachkommen seiner Geschwister Thomas, Margaretha, Anna und Elisabeth verwendet werden sollten. Berechtigt waren sowohl männliche als auch weibliche Nachkommen.

Magdeburger Dom

Anfangs wurde von Testamentsgeldern, Altargeldern, oder vom Coppehel’sches Legatum zu Magdeburg gesprochen. In den alten Dokumenten wurde sehr früh die Bezeichnung Koppehelsche Stiftung gebräuchlich.

Georg Koppehele wollte, dass möglichst viele Familienmitglieder von diesem Geld profitieren sollten. Beinahe jeder Bedarfsfall war in den Reglements erfasst. Es konnte sich dabei um ein Studium, das Erlernen eines Handwerks, die Anschaffung eines Festtagskleides, die Versorgung unmündiger, verwaister Kinder oder die Unterstützung alter oder in Not geratener Familienmitglieder handeln (siehe auch: historische Satzungen und Reglements)

Nur einige Beispiele:
Ansuchen von Witwe Ernicke und Frau Fricke, Witwe Ernicke bittet um Intervention
Johann Friedrich Hannemann, Johann Friedrich Wilhelm Hannemann sucht um ein Stipendium an
Wilhelm Kopehel, Witwe Itzenblitzen bittet um Unterstützung für Wilhelm Kopehel, 1748
Maria Döring, Intercessionalie zu Maria Döring, verehelichte Berndt

Auch ein großes Vermögen war nicht unerschöpflich. Bereits nach 92 Jahren war dem damaligen Verwalter der Stiftung, Erasmus Christian von Arnstedt, klar, dass sich diese großzügig gedachte Vergabe der Gelder nicht mehr lange in vollem Maße ausgehen würde.

Da das Originaltestament bereits im 30-jährigen Krieg abhanden gekommen war, wußte man nicht genau, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad George Koppehele seine Verwandten bedenken wollte. Seine, Arnstedts, Überlegung war, dass man eine Reihung vornehmen werden müsse. Seiner Meinung nach sollte vor allem jungen, begabten Menschen eine Möglichkeit zu einem Studium gegeben werden, bevor man mit den verbleibenden Mitteln Leute von geringem Stand unterstützte.
Ein Auszug aus seinem Brief vom 31. August 1696, der vermutlich an den Domprobst ging:

… „das Koppehelische Testament in vorigem deutschen Kriege von abhanden kommen ist, wann keiner gewiss [Regue] hat, wie weit bei der sehr weitläufigen Freundschaft [Verwandtschaft] mit dergleichen Legaten Geldern zu gehen, in den an ietzo noch an die 6 Stipendiaten auf Schulen und Universitäten sich befinden, welche mit gewissen Stipendii so jährlich providiert seien, die vorhandenen Koppehelen auch, als des Testatoris Anverwandte, zumal welche zum Studieren capabel sind, sondern Zweifel vor anderen, die dem Testatori nur von weiten verwandt seiend, und welche in Bauern, Hirten und anderen geringen Standte, wie diese, die sich an ietzo melden, seiend, sich befinden, den Vorzug haben sollten, und das Testament bei welchen die meisten Posten caduc und mit schweren Processen, wie der einst zu klagen sind, so vermögend nicht ist, soviel Stipendiaten zugleich jährlich zu halten, sondern einen auf den anderen wartten muss, …“
(Quelle: BLHA, Rep. 7, Nr 1777; der ganze Brief ist im Beitrag Die Akte Schultze gegen Krähe nachzulesen)

Über die Jahrhunderte wurde dieses Problem natürlich immer größer. Das Vermögen blieb gleich, aber die Zahl der Nachkommen vergrößerte sich rasant. So gesehen ist es fast ein Wunder, dass die Stiftung bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts noch tätig war. Dass sie 2010 trotz mangelndem Vermögen reaktiviert werden konnte, ist unter anderem dem Interessenkreis der Koppehel’schen Familienstiftung, 1604, zu verdanken. Möglich machte es auch eine erweitete Satzung, die nun auch die Recherchen zur Stiftungsgeschichte als einen wesentlichen Punkt enthält. (siehe: Der Interessenskreis “Koppehl’sche Familienstiftung 1604”, und Satzung 2010) Seit 2016 sind vor allem die Familienbeiräte Peter-Michael Rainer und Susanne Kowar für die Aufarbeitung des historischen Materials tätig.


Ausschnitt eines alten Stichs von Jüterbog


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