Intercessionalie zu Maria Döring, verehelichte Berndt

Intercessionalie zu Maria Döring, verehelichte Berndt

Anmerkung

Zu Maria Döring, verehelichte Berndt

Maria Berndt wohnte im Alter bei ihrem Schwiegersohn und dieser suchte im Februar 1771 für sie bei der Administration der Stiftung um eine Unterstützung an. Um die Abstammung und Zugehörigkeit zur Koppehel’schen Familie zu belegt, wurden von einem Schreiber im Amt Jüterbog eine Befragung durchgeführt und eine sogenannte Intercessionalie angefertigt. Die Originale gingen vermutlich an die Administration der Koppehel’schen Familienstiftung nach Magdeburg. Eine Abschrift blieb glücklicherweise im Amt Jüterbog, was uns heute bei der Erforschung der Stiftungs- und Familiengeschichte und vor allem der Erforschung der Vorfahren eine wesentliche Hilfe ist.
Es ist ein sehr ausführliches Dokument und die Abstammung lässt sich bis Margarethe Koppehele zurück verfolgen, also auch bis zu Johann Koppehele.

Ähnliche Befragungen zu weiteren Familienmitgliedern befinden sich unter der Signatur 3248 im historischen Stadtarchiv Jüterbog. Die Namensliste jener Personen, zu denen wir Schriftstücke in diesem Aktenkonvolut gefunden haben finden sie im Beitrag in neuem Glanz zurück.

Quelle und Signatur

 historisches Stadtarchiv Jüterbog,
Signatur: 3248_101 -110, (folio 49 – 53)
Datum: Jüterbog, 23. Feb. 1771

Zugehörigkeit: Stamm 1, Zweig 2, zu finden in den Jüterboger Stammbaumbänden.

Abstammung

Stammvater: Johann Koppehele

I. Generation: Thomas Koppehele

II. Generation: Margarethe Koppehele  °° Augustin Schulze

III. Generation: Andreas Schultze

IV. Generation: Ursula Schulze, (1617 – 1685) °° Adam Hannemann VIII., Landschulze in Borgisdorf

V. Generation: Maria Hannemann, Borgisdorf °° Andreas Döring, Bürgermeister zu Schönewalde

VI. Generation: Maria Döring, aus Schönewalde °° Berndt, zum Zeitpunkt der Intercessionale verwitwet und 79 Jahre alt. Daraus errechnet sich das
Gebrutsjahr 1678.

VII. Generation: Sophie Berndt °° Werner, er sucht um Unterstützung für seine Schwiegermutter Maria Berndt an.

6 Scans mit entsprechenden Übertragungen

übertragen aus dem Kurrent von Helmut Kowar

Intercessionale von Maria Döring, verehelichte Bernd,folio 49
folio 48 v ist leer, 49 recto, erste Seite der Intercessionalie

Des allerdurchlauchtigsten großmächtigsten Fürsten und Herren, Herrn Friedrich Augusti, Königs in Polen und Churfürsten zu Sachsen, meines allergnädigsten Herrn, der Zeit bestallter Amtmann zu Schweinitz, ich Johann Christian Thomas [Amtsperson] füge hiermit kund und zu wissen, nachdem Mr.: Johann David Gebhard, Bürger und Glaser zu Jüterbog, vor sich und übrige Konsort: wegen eines bey den hohen Dom Kapitul in Magdeburg habenden Koppehel. Gestiftes einige Bescheinigungsarticul bey mir zum hiesiegen Königl. Amte übergeben und darüber Marien, verwitweten Berndtin, geb. Döringin zu Schönewalde, mittelst Eydes abzuhören und deren Aussage in forma probante aus antworten zu lassen, gebeten, dass

folio 49 und 50 , Maria Döring, verehelichte Berndt
folio 49 v und 50 r

Ich hierauf, und da nur gedachte Zeugin unten gesetzten Tages sich vor mir behörig sistiert, dieselbe mit nachfolgendem Eyde

Ich, Maria, verwittibte Berndtin, schwere hiermit zu Gott dem Allmächtigen, und Allgegenwärtigen mit Hertz und Mund diesen teuren und leiblichen Eyd, daß, nachdem ich von Mr. Johann David Gebhardten und Konsort: zu Jüterbog über gewisse Bescheinigungs-Articul zum Zeugen angegeben worden, ich auf sothane Articul, die reine und unverfälschte Wahrheit aussagen und dabey allenthalben weder aus Gunst, Habe, Geschenke oder Freundschaft, noch einer andern Ursache, nichts vorgebend oder

Verschweigen will, so wahr mir Gott helfe, und sein heil. Wort, Jesus Christus, amen!

Welchen sie praevia ad municione feria devitando periurio ejusque gravi poena vitu solemni et hora VIIIva matutina würklich geleistet, beleget, und dieselbe sodann ihre Aussage über jeden derer ob erwähnten BescheinhigungsArticul folgendermaßen erstattet, nemlich Ad artic. 1. wie Zeuge hieße? wie alt und wes Standes sie sei?
Resp: Sie heiße Maria Berndtin, sei 79 Jahr alt und eine Auszugs-frau bey ihrem SchwiegerSohn, Werner in Schönewalde.

folio 50 v und 51
folie 50 v und 51 r

Ad artic. 2. Woher sie gebürtig, und wer ihr Vater und Mutter gewesen?
Resp: Sie sei in Schönewalde geboren, der Vater so Döring geheißen, und Bürgermeister daselbst gewesen, die Mutter wäre des Landschultzen Hannemanns in Borgisdorf Tochter gewesen.

Ad articul 3. Wie dieselben mit Nahmen geheißen?
Resp. Der Vater habe Andreas Döhring und die Mutter Maria Hannemannin geheißen

Ad articul 4. Und woher ihr Vater und Mutter gebürtig gewesen?
Resp: Der Vater aus Schönewalde und die Mutter aus Borgisdorf.

Ad articul 5. Wahr, das Zeugin von ihren Eltern Und Großeltern gute Wissenschaft habe, und auch von ihnen solches erzehlen gehöret?
Resp: Auch ja, sehrwohl.

Ad articul 6. Wahr, dass Zeugin ihre Mutter, Maria Hannemannin, aus Borgisdorf gebürtig gewesen, und dieser ihre Mutter Ursula Schultzin und der Vater Adam Hannemann, der VIIIte, Landschulze in Borgisdorf, mit Namen geheißen?
Resp:  Dieses alles sei wahr, und befinde sich würklich also.

Ad articul 7. Wahr, dass Zeugin ihre Mutter, Maria Hannemannin, noch fünf Geschwister, namentlich, als:
1. Adam Hannemann der IXte, Landschultze in Borgisdorf, so in Schultzengerichte sitzenblieben, ferner
2. Andreas Hannemann

folio 51v und 52 r zu Maria Döring, vereh. Berndt
folio 51 v und 52 r

                                                                                                                               

Ein Bruder und Bürger in der Zinnischen Vorstadt zu Jüterbog, ferner
3. Ursulen, Daniel Schülers in Werbig Eheweib, ferner
4. Regina, Valentin Renckerts, des Fleischers in Jüterbog, Eheweib, ferner
5. Catharina, Hanns Wächters, Hüfners in Neuhof, Eheweib, gehabt habe?
Resp: Ja, und habe sie, Zeugin diese fünf Geschwister sowohl als ihre resp. Männer und Weiber von Personem sehr wohl gekannt und kenne sie noch.

Ad articul 8. Wahr, dass dieser ihrer leiblichen Mutter, Ursula Schultzin, und Adam Hannemanns des VIII, Landschulzens in Borgisdorf Tochter, an sogleich dieselben ihre, Zeugin, Großeltern gewesen?
Resp: Das sei wahr.

Ad articul 9. Wahr, dass eben diese Ursula Schultzin, verehel. Hannemannin, Andreas Schultzes Tochter gewesen?
Resp. Ja

Ad articul 10. Wahr, dass dieser Andreas Schultze ihr Großvater, Margarethen Koppehelen und Jacob oder Augustin Schultzen in Höfgen Sohn gewesen?
Resp. Dieses habe sie von ihren Eltern [ver…] gehöret.

Ad articul 11. Wahr also, dass Zeugin alle Zeit von ihren Eltern und Vorfahren erzehlen gehöret habe, wie sie aus dem bekannten Koppehel. Geschlechte in Gräfendorf herkommen.
Resp: Gar sehr viel mal habe sie dieses von ihrer Mutter gehöret.

Ad articul 12. Was der Zeugin allmehr von den Koppehel. Geschlecht be-

folio 52 v und 53 r zu Maria Döring, verehelichte Berndt (endet mit Articel 12)

kannt sey, und ob selbiges nicht Eingestifte bey dem hochlöbl. Domkapitul in Magdeburg nach Gelegenheit derer Umstände zu genießen habe?
Resp: Es fiele ihr eben itzo weiter nichts davon ein, das wisse sie aber, dass sie ein Gestift in Magdeburg beim Dohm hätten, auch viele von der Familie solches jährlich daselbst bekämen und sich es daselbst holeten.

Allermaßen nun Zeugin bey ihrer vorstehender maßen erstatteten Aussage, so ihr jedes Mal deutlich wiederum vorgelesen worden, ungeändert verblieben; als habe solche aus den diesfalls gehaltenen Protokollo in gegenwärtigen Rotutum bringen lassen und ist sol-                                                                                                                                                  

cher unter Vordrückung des [Gnäß……] Amtszinnsiegels und meiner, wie auch des verpflichteten Amtsaktuarii Unterschrift ausgefertiget worden. So geschehen Amt Schweinitz, den 3. May 1757

Unterschrift:                     Johann Christian Thomas

Johann Adam Schultze,

Aktuar: Präfekt et Notar Cäsar. immatr. :

Das vorherstehende Abschrift mit den Originalzeugen-Verhör allenthalben Verbotenus (wörtlich) übereinstimmt; solches wird hiermit facta collatione, unter Vordrückung des Stadtzinnsiegels attestieret.

Sign. Jüterbog, den 23. Feber 1771

Unterschift:  Immanuel Wilmersdorf

StSr.

Daß

folio 53 v, Maria Döring, vereh. Berndt und f 54 Renkert
folio 53 v, Schluss der Intercessionalie, auf folio 54 beginnt Johann Christop Renkert

                                                                                                                     

Vorhin stehenden Abschrift mit den wahren Originali praecuria collatione durchgehend übereinstimmend erfunden worden; solches wird unter Vordrückung des Amts kleinen Zinnsiegels hierdurch in fidem attestiert.

Sign. Amt Jüterbog, 26. Nov. 1771

Johann August Christian Domritz?

Notar: Jur et not: publ./ Caes. Immat.:

Rotes Siegel: Jüterbog

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