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Month: September 2019

Die Familienstiftung des Georg Koppehele

Die Familienstiftung des Georg Koppehele

Die Familienstiftung besteht seit dem Jahre 1604 und hatte damals, so wie heute, ihren Sitz in Magdeburg. Heute ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale zuständig. Benannt ist sie nach ihrem Stifter Georgius Koppehele, der in seinem Testament verfügte, dass sein Vermögen nicht angegriffen werden dürfe, aber die jährlichen Zinsen und Einkünfte zur finanziellen Unterstützung der Nachkommen seiner Geschwister Thomas, Margaretha, Anna und Elisabeth verwendet werden sollten. Berechtigt waren sowohl männliche als auch weibliche Nachkommen. Anfangs wurde von Testamentsgeldern, Altargeldern, oder…

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Satzung 2010

Satzung 2010

2010 wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Reaktivierung der Koppehel’schen Familienstiftung bewilligt. Aus diesem Grund wurde die frühere Satzung in einigen Punkten überarbeitet und um einige Punkte erweitert. Es wurde beschlossen, dass der Name der Stiftung in Zukunft Familienstiftung des Georg Koppehele heißen soll.

Vorstand

Vorstand

Dies ist unser Begriff für jenen Teil der rechtlich vorgegebenen Organe der Stiftung, der Familienbeirat und Kuratorium umfasst. Auch in einem Mail, das vom Stiftungsamt kam, wird vom Vorstand gesprochen.

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung

Als Organe der Familienstiftung sind folgende funktionelle Untereinheiten definiert: Kuratorium Familienbeirat Familienversammlung Die ersteren beiden zusammen werden ülicherweise als Vorstand bezeichnet. Derzeit wird die Familienstiftung des Georg Koppehele von sechs Familienmitgliedern verwaltet, die alle vier Jahre von der Familienversammlung gewählt werden. Er besteht aus drei Kurator_innen und drei Familienbeirät_innen. Derzeitige Zusammensetzung des Vorstands Kuratorium: Frau Kristian. Wendy, (Vorstand und Finanzen), Frau Margreth Holz und Herr Klaus Koppehl, Familienbeirat: Frau Susanne Kowar, (Vorsitz), Frau Ines Bachem, Herr P.-M. Rainer alles Nähere…

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Kuratorium

Kuratorium

Dieses ist Teil des Vorstands, siehe Organe der Stiftung und besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit sind das: Frau Kristiane Wendy, VorstandsvorsitzendeFrau Margret HolzHerr Klaus Koppehl Rechtliche Grundlage Aus der derzeit gültigen Satzung: § 6 Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Kuratoriums (1) Das Kuratorium besteht aus drei Personen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Familienversammlung gewählt. die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit fürhrt das amtierende Kuratorium die Geschäfte bis zur Wahl…

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Familienbeirat

Familienbeirat

Der familienbeirat ist Teil des Vorstands, siehe Organe der Stiftung und besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit sind das: Frau Susanne Kowar, Vorsitz, Frau Ines Bachem, Herr Peter-Michael Rainer Konkret formuliert heißt das: Zur allgemein üblichen prüfenden Funktion eines Beirats kommt im Fall unserer Familienstiftung noch ein breites Arbeitsfeld hinzu, da der Familienbeirat maßgeblich für die Erfüllung der ideellen und wissenschaflichen Teile des Stiftungszwecks verantwortlich ist. Das verlangt ein hohes Maß an Eigeninitiative und oft die Bereitschaft zu einem geschlossenen Auftreten…

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Familienversammlung

Familienversammlung

Die Familienversammlung im Sinne der Satzung ist einerseits Teil der Organe der Stiftung, andererseits ist damit ein beschlussfähiges Zusammentreffen der Familienmitglieder gemeint. Rechtliche Grundlage Aus der derzeit gültigen Satzung: § 11 Familienversammlung (1) Die Familienversammlung berät Kuratorium und Familienbeirat bei ihren Aufgaben (2) Die Familienversammlung wird bei Bedarf vom Kuratorium schriftlich unter Bezeichnung der einzelnen Punkte der Tagesordnung, mindestens jedoch einmal in vier Jahren einberufen. die Ladungsfrist beträgt mindestens 90 Tage. (3) In dringenden unaufschiebbaren Fällen kann ausnahmsweise eine Beschlussfassung…

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Familienmitglied

Familienmitglied

Die Familienstiftung des Georg Koppehele ist kein Verein, daher kann man keine Mitgliedschaft erwerben. Familienmitglied wird man nur durch Geburt bzw. durch Heirat.