Witwe Ernicke bittet um Intervention

Witwe Ernicke bittet um Intervention

Signatur

Geheimes Staatsarchiv, Berlin, I. HA Rep. 71

Stiegenaufgang im Geheimen Staatsarchiv

Anmerkung

Unter dieser Signatur finden sich einige Briefe an verschiedene Behörden. Bevor das Reglement von 1834 erstellt wurde, veranlassten die Administratoren der Koppehel’schen Stiftung, dass eintreffende Anträge bis zum Inkrafttreten des neuen Reglements nicht mehr bewilligt würden und auch solche Unterstützungen, die bereits zugesagt wurden, wurden nicht ausbezahlt. Stellvertretend für die Proteste der Betroffenen sei hier der Brief der Witwe Ernicke gezeigt.

Das gezeigte Dokument ist vermutlich eine Abschrift des beim Innenministers eingegangenen Briefs der Witwe Ernicke. Das Datum des Briefs ist der 10. April 1832, das Aktenblatt trägt das Datum des 20. Aprils 1832. (Die Farbunterschiede der Seiten sind entstanden, da der Fotoapparat gewechselt wurde.)

Fotos des Briefs

Brief der Witwe Ernicke, an den Minister des Inneren, Freiherrn von Brenn, Berlin, 20. April 1832; 1. Seite
Brief der Witwe Ernicke, 2. Seite
Brief der Witwe Ernicke, 3. Seite

Inhalt des Briefs der Witwe Ernicke

Gemeinsam mit einer weiteren Familienangehörigen, der verehelichten Fricke wendet sich die Witwe Ernicke am 10. April  1832 an den Staatsminister des Innern, Freiherrn von Brenn um Intervention bei der Coppehel’schen Stiftung, da ihnen beiden von der Stiftung im vergangenen Jahre (1831) das Benefizium mit resp. 15 und 10 Gulden zugesprochen worden war, die Auszahlung aber mit der Begründung verweigert wurde, dass das Anwachsen der Familie ein neues Reglement erfordere und derzeit keine Auszahlungen getätigt werden würden. Witwe Ernicke schildert in dem Schreiben die äußerst ärmlichen Verhältnissen in denen sie lebten und daher das neue Reglement nicht mehr abwarten könnten.

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