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Category: Stiftung

In neuem Glanz zurück

In neuem Glanz zurück

Ende April 2020 waren die Restaurierungsarbeiten des Aktenkonvoluts das Koppehl’ische Legatzum zu Magdeburg, 1768 bis 1775, abgeschlossen. Die Akten können nun wieder unter der Signatur 3248 im historischen Stadtarchiv Jüterbog benützt werden. Das war die Ausgangslage Das Stadtarchiv suchte Paten für die Restaurierung von Akten, die durch Schimmel, Tintenfraß und Verschmutzung stark beschädigt waren. Eher durch Zufall entdeckten wir im Mai 2019, dass sich unter diesen Akten auch eine Schriftensammlung befand, die die Koppehel’sche Familienstiftung betraf. Spontan wurde beim Familientreffen…

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Der Interessenskreis „Koppehl’sche Familienstiftung 1604“

Der Interessenskreis „Koppehl’sche Familienstiftung 1604“

Ohne dessen Arbeit gäbe es die heutige Familienstiftung des Georg Koppehele vermutlich gar nicht mehr.Natürlich kannte ich seit Kindertagen die Geschichte der Familienstiftung und die Schäfersage, aber da die Daten so gar nicht zusammen passten, hielt ich es eher für ein Märchen. Bis mein Sohn im Internet den „Interessenskreis der Koppehl’ischen Familienstiftung 1604“ entdeckte und ich Frau Kühn kontaktierte. Was für eine Überraschung: Hinter den märchenhaften Erzählungen verbarg sich tatsächlich eine urkundlich belegte und über Jahrhunderte aktive rechtliche Einrichtung –…

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Satzung 2010

Satzung 2010

2010 wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Reaktivierung der Koppehel’schen Familienstiftung bewilligt. Aus diesem Grund wurde die frühere Satzung in einigen Punkten überarbeitet und um einige Punkte erweitert. Es wurde beschlossen, dass der Name der Stiftung in Zukunft Familienstiftung des Georg Koppehele heißen soll.

Vorstand

Vorstand

Dies ist unser Begriff für jenen Teil der rechtlich vorgegebenen Organe der Stiftung, der Familienbeirat und Kuratorium umfasst. Auch in einem Mail, das vom Stiftungsamt kam, wird vom Vorstand gesprochen.

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung

Als Organe der Familienstiftung sind folgende funktionelle Untereinheiten definiert: Kuratorium Familienbeirat Familienversammlung Die ersteren beiden zusammen werden ülicherweise als Vorstand bezeichnet. Derzeit wird die Familienstiftung des Georg Koppehele von sechs Familienmitgliedern verwaltet, die alle vier Jahre von der Familienversammlung gewählt werden. Er besteht aus drei Kurator_innen und drei Familienbeirät_innen. Derzeitige Zusammensetzung des Vorstands Kuratorium: Frau Kristian. Wendy, (Vorstand und Finanzen), Frau Margreth Holz und Herr Klaus Koppehl, Familienbeirat: Frau Susanne Kowar, (Vorsitz), Frau Ines Bachem, Herr P.-M. Rainer alles Nähere…

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Kuratorium

Kuratorium

Dieses ist Teil des Vorstands, siehe Organe der Stiftung und besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit sind das: Frau Kristiane Wendy, VorstandsvorsitzendeFrau Margret HolzHerr Klaus Koppehl Rechtliche Grundlage Aus der derzeit gültigen Satzung: § 6 Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Kuratoriums (1) Das Kuratorium besteht aus drei Personen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Familienversammlung gewählt. die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit fürhrt das amtierende Kuratorium die Geschäfte bis zur Wahl…

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Familienbeirat

Familienbeirat

Der familienbeirat ist Teil des Vorstands, siehe Organe der Stiftung und besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit sind das: Frau Susanne Kowar, Vorsitz, Frau Ines Bachem, Herr Peter-Michael Rainer Konkret formuliert heißt das: Zur allgemein üblichen prüfenden Funktion eines Beirats kommt im Fall unserer Familienstiftung noch ein breites Arbeitsfeld hinzu, da der Familienbeirat maßgeblich für die Erfüllung der ideellen und wissenschaflichen Teile des Stiftungszwecks verantwortlich ist. Das verlangt ein hohes Maß an Eigeninitiative und oft die Bereitschaft zu einem geschlossenen Auftreten…

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Familienversammlung

Familienversammlung

Die Familienversammlung im Sinne der Satzung ist einerseits Teil der Organe der Stiftung, andererseits ist damit ein beschlussfähiges Zusammentreffen der Familienmitglieder gemeint. Rechtliche Grundlage Aus der derzeit gültigen Satzung: § 11 Familienversammlung (1) Die Familienversammlung berät Kuratorium und Familienbeirat bei ihren Aufgaben (2) Die Familienversammlung wird bei Bedarf vom Kuratorium schriftlich unter Bezeichnung der einzelnen Punkte der Tagesordnung, mindestens jedoch einmal in vier Jahren einberufen. die Ladungsfrist beträgt mindestens 90 Tage. (3) In dringenden unaufschiebbaren Fällen kann ausnahmsweise eine Beschlussfassung…

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