Vorstand
Dies ist unser Begriff für jenen Teil der rechtlich vorgegebenen Organe der Stiftung, der Familienbeirat und Kuratorium umfasst. Auch in einem Mail, das vom Stiftungsamt kam, wird vom Vorstand gesprochen.
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Dies ist unser Begriff für jenen Teil der rechtlich vorgegebenen Organe der Stiftung, der Familienbeirat und Kuratorium umfasst. Auch in einem Mail, das vom Stiftungsamt kam, wird vom Vorstand gesprochen.
Als Organe der Familienstiftung sind folgende funktionelle Untereinheiten definiert: Die ersteren beiden zusammen werden ülicherweise als Vorstand bezeichnet. Derzeit wird die Familienstiftung des Georg Koppehele von sechs Familienmitgliedern verwaltet, die alle vier Jahre von der Familienversammlung gewählt werden. Er besteht aus drei Kurator_innen und drei Familienbeirät_innen. Derzeitige Zusammensetzung des Vorstands Kuratorium: Klaus Koppehl (Vorstand und Finanzen), Frau Gudrun Calow, Kristiane Wendy Familienbeirat: Susanne Kowar, (Vorsitz), Ines Bachem, P.-M. Rainer alles Nähere finden Sie auf der Seite: http://koppehele.net
Dieses ist Teil des Vorstands, siehe Organe der Stiftung und besteht aus drei Mitgliedern. Derzeit sind das: Frau Kristiane Wendy, VorstandsvorsitzendeFrau Margret HolzHerr Klaus Koppehl Rechtliche Grundlage Aus der derzeit gültigen Satzung: § 6 Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Kuratoriums (1) Das Kuratorium besteht aus drei Personen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Familienversammlung gewählt. die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit fürhrt das amtierende Kuratorium die Geschäfte bis zur Wahl…
Die Familienstiftung des Georg Koppehele ist kein Verein, daher kann man keine Mitgliedschaft erwerben. Familienmitglied wird man nur durch Geburt bzw. durch Heirat.
1640 erhält das Domkapitel ein Darlehen von der Koppehel’schen Familienstiftung
Hannemann-Brief2. Dezember 1812