Die Akte Schultze gegen Krähe
Der Anlass:
Die widerrechtliche Nutzung eines Ackers, der zu den Koppehel’schen Testamentsgeldern gehörte und im Umland von Jüterbog lag.
Die Kontrahenden:
Die Familienmitglieder Augustin Schultze und Martin Krähe.
Der Streitwert:
Sieben Reichsthaler, die in drei aufeinander folgenden Jahren hätten gezahlt werden sollen.
Der Zeitraum des Streits:
3. Januar 1700 bis 9. Juni 1706.
Anmerkung
Diese Unterlagen wurden mir von Klaus Koppehl zur Verfügung gestellt, dem ich dafür herzlich danke.
Übertragung der Textpassagen: Helmut Kowar.
Quelle
Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 7 Jüterbog Nr. 1777 und Nr 1772
Amtshandeln war auch nicht immer leicht
Die Stiftung besaß unter anderem auch in der Gegend um Jüterbog Ackerland, das sie zur Bewirtschaftung verpachtete. Die Erträge wurden für die Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder verwendet. Auch Augustin Schultze hatte für seinen Sohn Martin um ein Stipendium angesucht und dieses auch zugesagt bekommen. Da der Pächter wie der Empfänger in Jüterbog lebten, schien es bequem, den Teilbetrag – in diesem Fall waren es sieben Reichsthaler – direkt an den Stipendiaten zu übergeben. Beide Personen scheinen bei den Amtspersonen bekannt gewesen zu sein. Auch deren Anspruchsberechtigung wurde nicht in Zweifel gezogen.
Was so einfach sein sollte, entpuppte sich jedoch als Endlosstreit.
Den damalige Administrator der Koppehel’schen Stiftung, Conrad Braunß, erreichte die Klage von Augustin Schultze, dass ein anderes Familienmitglied, nämlich Martin Krähe, einen Acker bewirtschafte, dessen Nutzung bzw. dessen Ertrag für die Erziehung des Sohnes von Augustin Schultze vorgesehen war. Martin Schultze hatte ein Stipendium zugesprochen bekommen, zu dem auch jene 7 Reichsthaler gehören sollten.
Braunß schilderte dem jüterboger Amtsschössen Johann Ehrenfried Prätorius den Sachverhalt und bat ihn sich der Sache anzunehmen.
Übertragung des Textabschnitts vom 17. 6. 1700:
Am 17. Juni 1700 schrieb Braunß: … das mir [Braunß] anvertraute Coppehlische Testament all dort zu Jüterbog einge Wurthen Landes, wohl so dasselbe nach Belieben zu verpachten, nun vernehme ich, dass ein Einwohner in Jüterbog namens Krähe sich dieses anders angemaßet undt denselben unterm Pflug genommen, sich aber weigert die davon schuldige Pension an den jenigen, deme sie von dem Testament assignieret, zu vergnügen;“ […]
Aus den Akten geht nicht hervor, wie diese Vereinbarung exakt lautete. Klar ist aber, dass Krähe den Acker eigenmächtig zur Bewirtschaftung übernommen hatte und sich weigerte die Pacht von 7 Reichsthaler an Augustin Schultze abzugeben. Der Amtsschösse Prätorius sollte die Angelegenheit in Ordung bringen, stieß aber auf ungeahnte Schwierigkeiten.
Beide Kontrahenden wurden ins Amt bestellt, wo sie auch erschienen. Aus der Mitschrift vom 3. Januar 1701 geht hervor, dass Krähe den Sachverhalt zwar zugab, den Kläger jedoch um Geduld bat, denn er würde eine Erbschaft und Gelder aus der Stadt Magdeburg erwarten.
Alle Beteiligten fassten sich in Geduld. Drei Jahre lang passierte gar nichts, zumindest nichts, was in den Akten erfasst worden wäre. Erst am 19. Juli 1704 wandte sich Augustin Schultze direkt an den Landesherrn, Johann Georg, Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve, Berg, Angern und Westphalen mit der schon bekannten Klage:
Übertragung:
[…] Ergehet also an euer hochfürstl. Durchlaucht mein unterthänigst gehorsamstes Bitten und Flehen, dieselben geruhen gnädigst an dero Amtsschößer hierselbst zu reskribieren, dass er mir zu denen 7 Reichsthaler bei Martin Krähen ohne fernern Weitläufigkeit verhelfen, oder woran der Mangel, binnen namhafter Frist gehorsamst berichten solle, …
Euer hochfürstl. Durchlaucht Untertänigst, gehorsamst
Augustin Schultze
Jüterbog , den 19. Juli 1704
Der Herzog, dessen erste Weisung aus dem Jahr 1701 offensichtlich keinen Erfolg hatte, war verärgert. Dementsprechend schroff fiel sein Brief an den Amtsschössen Prätorius aus:
Übertragung:
Von Gottes Gnaden Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülch, Cleve, Berg, Angern und Westphalen
Lieber Getreuer,
Was wir dir wegen des Coppehelischen Stipendii allbereit am 23. Februarij 1701 gnädigst anbefohlen, dessen erinnerst du dich gehorsamst. Alldieweil aber der erforderte Bericht noch nicht eingefordert worden: so befehlen wir dir hiermit nochmals ernstlich, du wollest der Sachen Bewandtnis ohne längern Umstandt gehorsamst berichten; und dich dessen weiter nicht erinnern lassen;
An dem geschieht unsere Meinung;
Datum auf unserm Residentzschloß
Neu Augustus Burg zu Weißenfels,
den 22. October 1704
Eine schöne unleserliche Unterschrift und
Unterschrift Joachim Friedrich Zanger
Prätorius reagierte nicht so, wie man es von einem Beamten erwarten würde, denn das nächste Schriftstück in den Akten ist ein Extract und trägt das Datum 22. Juni 1705. Ob und welchen Entwurf Prätorius wirklich abgeschickte ist nicht bekannt, denn es befindet sich noch ein ähnlicher Entwurf in den Akten. Prätorius schilderte darin die Lage von Martin Krähe als „miserabel und jammerswürdig“:
Ein Bruder von Martin Krähe, Peter Krähe, sei ca. im Jahr 1683 ins Delierium geraten und hätte am 26. Apr. d.a. in der hiesige Amtsvorstadt Damm sein Haus angestecket und sei bald darauf gestorben. Vor 10 Jahren wurde „der anderer Bruder Bendix Krähe mit dem gleichen Unglück befallen“ und um für mehr Sicherheit zu sorgen, mussten bauliche Maßnahmen vorgenommen werden um den Bruder sicher zu verwahren.
Die Kosten wüchsen Krähe über den Kopf, er lebe in „summa paupertas“ [in höchster Not], und es bestünde die Gefahr, dass auch er, Martin Krähe, verrückt werden könnte, wenn man die verwandtschaflichen Verhältnisse bedenke. Außerdem hätte er 5 kleine Kinder zu ernähren. Wenn man ihm noch das letzte Geld nähme, „möchte man den unsinnigen Bruder auch mit hin nehmen“, so Martin Krähes eigene Worte. Prätorius erwähnte auch, dass Krähe noch nie um eine Unterstützung bei der Stiftung angesucht hätte und bat auch in aller Demut bei der Stiftung, ob man nicht auch Krähe gnödigst bedenken könnte. (Brief an die Stiftungsadministration vom 14. November 1705)
Auch zu Augustin Schultze hatte Prätorius eine eigene Meinung. Lästig und pestig [molestia et pernicies] nennt er ihn. Schultze wäre streitsüchtig, bockig und uneinsichtig und führe sein Schmiedehandwerk nur nachlässig aus, obwohl er sehr geschickt in seinem Handwerk wäre. Auch er stamme aus der selben Familie und man würde „auch an ihm eine ähnliche Affektion bemerken“. Zu bedenken wäre auch, dass er ebenfalls unmündige Kinder hätte, deren Zukunft unter diesen Umständen nicht rosig aussähe.
Und Prätorius hatte auch einen erstaunlichen Vorschlag parat. Man müsse Schultze das Material, also Eisen, vorschießen, sodass er, unter entsprechender Aufsicht, sein Handwerk wieder ordentlich ausführen möge, „um den Zusammbenbruch [Caducitat] des Hauses zu verhindern.“ Es würden schon 10 – 15 Rth genügen als Hilfestellung.
Das ist ein durchaus modern wirkender Vorschlag. Ob die Stiftung oder der Herzog darauf eingegangen sind, ist leider nicht bekannt.
Der Herzog reichte die Staffel „fundamentionshalber“, wie es in dem Schreiben so schön heißt, am 8.July 1705 an die Regierung in Halle weiter. Das teilte er auch Pärorius mit. Los wurde er die leidige Angelegenheit dennoch nicht.
Die Regierung in Halle antwortete gelassen, wenn denn ein Testament oder eine beglaubigte Abschrift vorläge, dann könne man darüber eintscheiden, ansonsten wäre das kaum möglich; ein Problem, das nie wirklich zufriedenstellend gelöst werden konnte.
Prätorius indessen durchforstete seinen Aktenschrank und förderte einige Schreiben aus dem Jahr 1696 zu Tage, die seine Einschätzung von Schultzes Charakter untermaueren sollten. Dass manche Familienmitglieder in ihren Forderungen recht unverschämt waren und auch untereinander zänkisch und neidig, diese Erfahrung machte auch Erasmus Christian von Arenstedt, der Vorgänger von Conrad Braunß.
In dem Schreiben vom 31. August 1696 ärgerte sich E. Chr. von Arenstedt darüber, dass manche Familienmitglieder keine Hemmungen hatten die Stiftung gleich mehrmals um eine Unterstützung anzuschreiben und auch bewusst falsche Angaben zu machen.
Da das Schreiben viele Informationen enthält, habe ich es in der gesamten Länge hier angefügt. Schon 1696 schien es für die Stiftung schwierig zu werden, das erwirtschaftete Geld in der vorgesehenen Art zu verteilen. Es waren 6 Stipendien in Auszahlung, die in jedem Fall vorrangig zu behandeln wären.
Es ist auch – soviel ich weiß – das erste Mal, dass das Verschwinden des Testaments direkt zur Sprache kommt. [„das Koppehelische Testament in vorigem deutschen Kriege von abhanden kommen ist“ Zeile 12 und 13].
Im zweiten Teil des Schreibens überlegt von Arenstedt auch, bis zu welchem Grad der Verwandtschaft denn der Stifter selbst gedacht hätte die Familie zu bedenken. Auch wäre, so von Arenstedt, einem Studenten in jedem Fall der Vorzug zu geben vor den einfacheren Leuten wie z. B. Hirten oder Bauern.
„Auf des Herrn Dompropsts hochf. Durchl. am 29. Huius, a.c. an Ew hw. Domkapitel abgelassenen und mir heute kommunicierte gnädigstes Intercessionales, George, Hans, und Augustin Schultzen, Gebrüder, in gleichen Thomas Kalißen, Peter Melißen und Martin Schülern betreffend gebe ich zur dienstlichen Nachricht, dass oben angezogene Personen und deren Kinder aus ermehlten Koppehel’ischen Testamente nach Inhalt der beigefügten Spezifikation Sub A nicht, wie sie fälschlich vorgegeben, ein ieder nur 4 Rth, sondern zusammen an die 108 Rth empfangen haben. Weil nun der Solicidant Augustin Schulze in spezie vor sich 32 Rth laut ausgestellter Quittung bekommen, George Schulze vor sich auch nur seinem Sohn noch mit einem stipendio providiert ist, Martin Kaliß aber auf des Testaments Kosten das Schmiedehandwerk erlernen soll und will, das Koppehelische Testament in vorigem deutschen Kriege von abhanden kommen ist, wann keiner gewiss Regue hat, wie weit bei der sehr weitläufigen Freundschaft [Verwandtschaft] mit …
... dergleichen Legaten Geldern zu gehen, in den an ietzo noch an die 6 Stipendiaten auf Schulen und Universitäten sich befinden, welche mit gewissen Stipendii so jährlich providiert seien, die vorhandenen Koppehelen auch, als des Testatoris Anverwandte, zumal welche zum Studieren capabel sind, sondern Zweifel vor anderen, die dem Testatori nur von weiten verwandt seiend, und welche in Bauern, Hirten und anderen geringen Standte, wie diese, die sich an ietzo melden, seiend, sich befinden, den Vorzug haben sollten, und das Testament bei welchen die meisten Posten caduc und mit schweren Processen, wie der einst zu klagen sind, so vermögend nicht ist, soviel Stipendiaten zugleich jährlich zu halten, sondern einen auf den anderen wartten muss, so halte ich dafür, es werde Augustin Schulze und seine Geschwister zu förderst zu aquiescieren und mit dem, was er empfangen,
friedlich zu sein, Ursach haben, was aber seine Brüder und Schwestermannen betrifft träget man billig Bedenken, Augustin Schulze ihretwegen etwas zu entrichten, weil derselbe von ihnen keine Vollmacht hat, weder sie sich aber künftig anfinden und zur Genüge legitimieren, auch anterriores provisi vergnügt seien, so wird man sehen, wie ihnen nach des Testaments Zustand zu helfen sein möchte, welches euer hw. Domkapitel ich zu dienstlicher Nachricht unterhalten sein lassen wollen und verharre [unleserlich]
Erasmus Christian von Arnstedt (Administrator)
Dat, Magdeburg den 31. Aug. 1696
E W. Domkapitul des hohen Stifts zu Magdeburg
Sogar aus dem Jahr 1682 legte er noch ein Schreiben von Johanna Walpurg, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berge und Angern vor.
Das änderte jedoch nichts mehr. Der Herzog zog am 9. Juni 1706 einen energischen Schlussstrich unter die Sache, indem er Prätorius folgendes Schreiben zukommen ließ:
Von Gottes Gnaden, Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Angern und Westphalen
Lieber Getreuer,
was wir dir und dem Rathe zu Jüterbog am 30. Aprilis jüngsthin wegen Augustin Schultzens Befriedigung anbefohlen, dessen erinnerst du dich gehorsamst, wann aber wir dieser unser Befehl expediert, noch keine Nachricht eingelaufen, als ist hiermit unser nochmaliger Befehl du wollest ohne längern Anstand und bei Vermeidung nachdrücklicher Verordnung solches alles zu Werke richten und wie es geschenen, binnen 14 Tagen unterthänigst berichten; an dem geschieht unsere Meinung
auf unserem Residenzschloss
Neu Augustusburg zu Weißenfeld,
den 9. Juni 1706
G. von Bünau
Joachim Friedrich Zanger
Damit endete die Causa Schultze gegen Krähe von amtlicher Seite. Ob die 7 Reichstaler je gezahlt wurden und Martin seine Ausbildung beenden konnte, ist leider nicht bekannt. Die Koppehel’sche Familiengeschichte ist wieder um eine persönliche Facette reicher, die zeigt, dass sich hinter all den Namen und Daten Menschen verbergen, die es nicht immer leicht hatten.
Die Hauptakteure
Augustin Schultze war nach meinen Recherchen ein Sohn von George Schulze, der wiederum ein Sohn von Margarethe Koppehele und Augustin Schulze war. Damit war er ein Enkel von Thomas Koppehele und gehörte dem 1. Stamm, 2. Zweig an. Die Schreibweise von Familiennamen wie hier Schultze wechselt oft auch bei ein und derselben Person. Sie ist daher zur Identifizierung nur beschränkt hilfreich, wenn es nicht noch zusätzliche Angaben gibt.
Die im Brief vom 31. 8. 1696 erwähnten Personen waren seine Brüder Hans und George, sowie seine Schwager Thomas Kahles, Peter Mehlis und Martin Schüler. Die drei Schwestern zu eben diesen Schwagern hießen Ursula, Catharina und Anna Schultze.
Martin Krähe mit seinen Brüdern Peter und Bendix müssen nach meinen Aufzeichnungen zum 1. Stamm, 3. Zweig gehören. Das heißt also dass sie Nachkommen von Anna Koppehele, verehelichte Krähe, abstammen.
Zum Amtsschössen Johann Ehrenfried Prätorius fand ich in der Chronik der Stadt Jüterbog, (Chonik der Stadt Jüterbog, kurzer Abriß, herausgegeben von Henrik Schulze, in neue Fläminghefte, Nr. 2, November 2012, S. 41) folgenden Eintrag: „In Jüterbog wandelt 1709 Amtsmann Praetorius den Nonnenkirchhof bei der Liebfrauenkirche zu einem Garten um, wobei verschiedene Altertümer, wie die Graburnen und Münzen, zu Tage kommen.
Ebenda heißt es einiige Zeilen weiter:
„Am 26. März 1712 stirbt Johann Georg. Der neue Herr von Sachsen-Weißenfels heißt Christian. Amtmann Paetorius, der wie schon sein Vorgänger Ude die Stadt wilkürlich behandelt, kommt im gleichen Jahr „wegen Bedrückung und Friedensstörung“ in Haft.“ Nachdem er 1714 aus der Haft entlassen war, wohnte er in dem Rest der Schlossanlage.“
Und eben jener Prätorius lieferte auch den Anlass zu einem Beitrag, der bereits in Arbeit ist. Fortsetzung folgt …, wie es so schön heißt
Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Angern und Westphalen: geboren am 13. Juli 1677 in Halle/Saale und verstorben am 16. März 1712, Weißenfels.
Schloss Neu-Augustusburg in Sachsen-Anhalt war von 1680 bis 1746 die Residenz der Herzöge von Sachsen-Weißenfels, einer Sekundogenitur der kursächsischen Wettiner.
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Schlußbemerkung
Die Akte enthält insgesamt 58 Schriftstücke, die ich nicht alle in diesen Beitrag aufgenommen habe, da sie die Ereignisse nur wiederholen aber nicht in einem anderen Blickwinkel zeigen. Zwei Schriftstücke konnten wir nicht übertragen.
Die beiden Extracte (vom 22. Juni 1705) von Prätorius sind noch in anderer Hinsicht interessant, denn der Prätorius erwähnt hier die Größe des Koppehel’schen Vermögens. … „in vorigem seculo gewesene vicarius zu Magdeburg sein ganzes Vermögen an die (18-)20.000 Reichsthaler bestehend, “ … Leider handelt es sich bei diesen beiden Entwürfen tatsächlich um Konzepte, die noch ziemlich wirr formuliert ist, sodass ich sie hier nicht zur Gänze wiedergeben kann.
Im zweiten Entwurf, schätzt er die Erträge des Vermögens auf ungefähr 800 Reichsthaler, das würde einem Ertrag von 4 % entsprechen. Diese Zahlen stehen in zwei seiner Briefkonzepte. Ob es nur seine eigene Einschätzung war oder ob er darüber genau Bescheid wusste, bleibt unbeantwortet. Aber die Zahlen sind immerhin bemerkenswert.
Falls Sie zu dieser Geschichte weitere Details wissen, die die Historie korrigieren oder ergänzen könnten, würde ich mich über Rückmeldungen freuen.