Koppehele – wie schreibt sich das?

Koppehele – wie schreibt sich das?

Beinahe ist man versucht zu sagen „egal“.
Unterschiedliche Schreibweisen, hinter denen sich dennoch ein und dieselbe Person verbirgt – oder auch nicht. Die Zusammenhänge entdeckt man manchmal erst nach Jahren. Inzwischen hat sich der Name „Koppehele“ für den allgemeinen Gebrauch eingebürgert und nur in besonderen Fällen wird eine spezielle Schreibweise betont.
Die verbindliche Schreibung von Familiennamen wurde erst im Jahr 1874 mit der Einführung des Standesamtes verpflichtend vorgeschrieben. Unterschiedliche Schreibweisen und Lücken in den Kirchenbüchern erschwerten das Ausstellen einer Stammlinie enorm, was sich anhand von Friedrich Wilhelm Koppeheel, oder Koppehel, wie er selbst unterschrieb, und Matthäus/Matthias Koppenhell zweier Nachkommen aus dem ersten Stamm, erster Zweig, anschaulich zeigen lässt. Die beiden hinterließen einen – heute amüsanten zu lesenden – Briefwechsel mit dem Magistrat in Jüterbog. Ich brauchte einige Zeit um die Personen richtig zuzuordnen und zu erkennen wie nahe sie eigentlich miteinander verwandt waren.
Natürlich wollte die Administration genau wissen, ob es sich bei dem Ansuchenden um ein echtes Familienmitglied handelte. Als „echt“ galten ausschließlich die Nachkommen der Geschwister des Stifters. Eine angeheiratete Person wurde bei den Stipendien nicht berücksichtigt, wohl aber deren Kinder, wenn sie aus der Ehe mit einem echten Familienmitglied stammten. Wer nun wirklich „genußberechtigt“ war, ermittelte das Magistrat in Jüterbog, das dann die Stammlinie für den Antragsteller erstellte. Mit dieser Stammlinie ausgerüstet, wandten sich die Familienmitglieder an die Administration der Koppehel’schen Familienstiftung. Und das war manchmal ein langer Weg. Denn da man sich auch damals nicht nur auf den Namen stützen konnte, waren Geburtsdaten durchaus gefragt, es war nur nicht üblich so einen Taufschein bei sich zu Hause zu haben. Der Weg führte zur jeweiligen Kirche um eine Abschrift aus dem Taufregister zu erlangen. Und diese konnten ganz unterschiedlich aussehen und der Name konnte auf ein und demselben Blatt unterschiedlich geschrieben stehen. Inzwischen nehmen wir diese Tatsache einfach zur Kenntniss.

Quellen

Historisches Stadtarchiv Jüterbog
Signatur 3252
Signatur 3249, Schriftstücke nur zu finden unter dem Datum des Briefs
Signatur 3260, Blatt 287 und 288
Klaus Koppehl, scans von Kirchenbuch-Abschriften, aus: https://www.archion.de


Vorgeschichte

Als ich 2016 begann mich näher mit Koppehele zu beschäftigen, führte mich mein erster Weg nach Jüterbog ins Stadtarchiv zu den viel zitierten roten Büchern, mit den Signaturen 3252 – 3254, siehe Arbeitsgruppe Stammbaumblätter. Zu viert (Susanne und Helmut Kowar, Eva und Peter Rainer) trafen wir uns am 20. September 2016 im Archiv.
Erster Schritt: alle Seiten fotografieren – aber was dann? Schnell war klar, dass sich diese Datenmengen nur mit einer Datenbank bewältigen lassen. Folgt …
Zweiter Schritt: „Ärmel hochkrempeln und anfangen“.
Hätten wir damals gewusst wie viel Arbeit dahinter steckt, hätten Frau Rainer und ich vielleicht gar nicht mit dieser Sisyphusarbeit begonnen, aber heute sind wir froh darüber, denn diese Datenbank ist eine gute Grundlage für Recherchen. Benötigt wurden vor allem Geduld und ein detektivisches Gespür. Was uns anfangs in helle Aufregung versetzte, waren die verschiedenen Schreibweisen des Namens Koppehele, die sich keinem System, keiner Epoche zuordnen ließen.
Heute ringt uns die Frage nach der Schreibweise nur noch ein mildes Lächeln ab. Völlig egal. Ohne Datum, Ort, Beruf, Ehefrau oder irgendeine andere Angabe, die ein Ansatzpunkt seien könnte, ist eine eindeutige Zuordnung selten möglich.

Die roten Stammbaum-Bücher

Ursprünglich scheint es sich um Einzelblätter gehandelt zu haben, angefertigt von Magistratsbeamten um ein wenig Übersicht in die Familie zu bringen. Die Entstehungszeit dieser Stammblätter würde ich mit „ab 1825“ einordnen. Glücklicherweise wurden diese Einzelblätter 1935 in drei Bände gebunden. Von einigen Ausnahmen abgesehen, wurden die Nachnamen der meisten Personen Koppehele geschrieben. Erst nach und nach wurde klar, dass diese Schreibweise keine verbindliche Richtlinie war – und vor 400 Jahren schon gar nicht. Die Kriterien der damaligen Zeit waren eher Aussprache, Hörvermögen, Schreibkenntnisse, etc. Ich persönlich vermute, dass die „vereinfachte“ Schreibweise sich bei den Schreibern der Blätter eingebürgert hatte, da es sonst gar keine Orientierung mehr gegeben hätte.

Das erste Doppelblatt mit acht Generationen


1. Stamm, 1. Zweig, Generationen I. bis VIII. Interessant ist auch die Attestierung nach der V. Generation:
„Diese fünf Glieder sind attestiert durch das Attest vom 31. Mai 1831.“ Quelle: hist Stadarchiv Jüterbog, Sign. 3252

3252, Doppelseite 1 b und 2 a zu erster Stamm, erster Zweig
Stammbaumblatt von Johann über Thomas und Ambrosius Koppehele, 1. Stamm, 1. Zweig, Generationen I. bis VIII.,

Der Name Koppehele wird auf dieser Seite immer „Koppehele“ geschrieben. Die zerschlissenen Ecken sind nicht hilfreich, aber die fehlenden Namen finden sich auf anderen Seiten wieder.

  1. Generation: Thomas Koppehele
  2. Generation: Ambrosius Koppehele
  3. Generation: Jacob Koppehele
  4. Generation: Martin Koppehele, Gutsnachfolger
  5. Generation: Johann Koppehele, Schneider in Grieben und
    vier Geschwister namens George, Jacob, Christine und Maria

Diese fünf Glieder sind legitimiert durch das Attest vom 31. Mai 1831.
So können wir heute davon ausgehen, dass alle Kinder von Martin Koppehele bestätigt sind, auch Johann Koppehele, dessen Daten nur spärlich zu finden waren. Auch in den roten Büchern. Erst nach Jahren entdeckten wir Schriftstücke, in denen er wenigstens erwähnt wird. Siehe Acht unauffällige Kartons im Stadtarchiv Jüterbog und Wieder eine Etappe geschafft

Zwei Datenblätter aus den roten Büchern

Ich habe hier nur die Nachkommen von Johann Michael Koppehele genannt, da er für die beiden Koppeheles, um die es in dem Beitrag geht, als Vorfahre wichtig ist.

Johann Koppehele/ Koppeh...
Hist. Stadtrarchiv Jüterbog, Signatur 3252, Blatt 37

Blatt 37

V. Johann Koppehele, Schneider (Grieben)

VI. 1) Johann Dietrich, geb. 27.1.1697, bl 287
VI. 2) Johann Michael, Schneider in Stendal

Johann Michael hatte einen Sohn namens
VII. Heinrich Conrad, geb.16.7.1723

VIII. Georg, getauft, 7.7.1746
[ich hätte hier Georg gelesen, in späteren Belegen wird es als „Franz“ gelesen.]
Fortsetzung Blatt 41

Blatt 41
Fortsetzung von Blatt 37
VIII. Georg Koppehele, getauft am 7. Juli 1746 [ich hätte hier Georg gelesen, in späteren Belegen wird es als „Franz“ gelesen.]
IX. Johann Georg Heinrich, geb. am 7. 5. 1780
X. Matthäus/Matthias, geb. am 28. Oktober 1804.

XI. 1) Anna Josefine, geb. 25. August 1856, verheiratet mit Kreissekretär Hennig zu Birnbaum
2) Mathilde Amalie Charlotte Rosamunde,
geb. 13. Juni 1858
3) Leopold Rudolf, geb. 22. Juni 1840

Und dieser Matthäus, später Matthias genannt, beschäftigte mehr als zwei Jahre das Magistrat in Jüterbog, um eine Stammlinie ausgestellt zu bekommen. Wenn alles so klar war, wie auf dem gezeigten Blatt, wieso spießte es sich dann so lange?
Salopp gesagt: An mangelnden Daten, an der unterschiedlichen Schreibweise und an der Sturheit der Beteiligten.

Die Matrikelbücher in Wittenberg

Wie wurde der Name unseres Stifters in den gedruckten Büchern geschrieben? Die müssten einen verbindlichen Charakter haben. Nicht zu dieser Zeit.
Wurde Georgius 1559 im Matrikelbuch noch als „Koppehl“ geführt, so wurde 1598 sein Name „Koppehele“ geschrieben. Es lagen immerhin 49 Jahre dazwischen.
Genaueres dazu: https://stiftung-koppehele.de/mitgliederallgemein/forschungen-zu-georg-koppehele/

Kirchenbucheinträge und Kirchenbuchauszüge

Könnte uns das nicht weiterhelfen? Bedingt, möglicherweise…
Auch Kirchenbucheinträge und Kirchenbuchauszüge waren manchmal nur ein geduldiges Stück Papier. Wie auch immer der Nachname im Taufregister geschrieben wurde, im Trau- oder Sterberegister könnte er schon wieder anders geschrieben worden sein. Wenn nicht irgendwo ein persönlicherer Zipfel zu erwischen ist, dann ist das Ergebnis meist enttäuschend. Ohne die Mithilfe von Familienmitgliedern wären wir in vielen Dingen nicht weitergekommen. Einige Unterlagen, die ich in diesem Beitrag vorlege, wurden mir von Klaus Koppehl zur Verfügung gestellt. Wie zum Beispiel dieser Eintrag aus dem Sterberegister von 1714. Das Durchsuchen dieser Register ist eine Sache für Spezialisten mit unglaublich viel Geduld und Erfahrung.

„Den 20. Julius ist Martin Koppehele,
Kirchenvorsteher alhier begraben worden. [1714]
Der Scan ist schlecht zu lesen, aber der Name lautet eindeutig Koppehele. (Quelle: archeon.de)

Martin Koppehele, Gutsnachfolger und Kirchenvorsteher, war Vater von fünf Kindern. Eines davon war Johann Koppehele, Schneider in Grieben. Gerade seine Lebensdaten sind kaum zu finden, obwohl seine Existenz amtlich attestiert wurde, siehe erste Doppelseite. Und der dezente Unterschied: Johann K. war Schneider in Grieben, sein Sohn Johann Michael war Schneider in Stendal. In den roten Büchern werden auf Blatt 37 a nur die beiden Söhne Johann Dietrich und Johann Michael, genannt, obwohl es noch eine Schwester namens Sophie Marie gab.
Johann Michael ist der zentrale Verbindungspunkt für die beiden Nachkommen Friedrich Wilhelm Koppeheel/Kopehl und Matthias Koppenhell.
Hätten wir 2019 nicht einige Kartons entdeckt, die mit Koppehele-Schriftstücken gefüllt waren, hätte ich eine Verbindung dieser beiden Familienmitglieder gar nicht herstellen können. Die Kartons waren eine echte Fundgrube. In der Signatur 3260 auf Blatt 287 taucht Johann Koppehele als Vater eines Sohns namens Johann Dietrich auf. Nach und nach trat zutage, dass dieser Johann Dietrich einen Bruder namens Johann Michael hatte. Und hier zeigte es sich wieder deutlich: Ein Vorname und ein Nachname helfen manchmal nicht. Der Glückstreffer war die Angabe der Ehefrau, Dorothea Gleim.
Das unten gezeigte Schriftstück (hist. Stadtarchiv Jüterbog, Sign. 3260, Blatt 287) wurde am 26. Juni 1849 ausgestellt und bestätigte die Heirat von Dorothea Gleim und Johann Koppeheel am 17. November 1685. Vermutlich war diese Kirchenbuch-Abschrift nötig, um eine Stammlinie zu erhalten, die der neuen Satzung entsprach. Der Auszug wurde von einem Pfarrer bestätigt und unterschrieben. Daraus könnte man schließen, dass Johann Michael nach 1685 geboren wurde. Hauptperson in diesem Kirchenbuchauszug vom 26. Juni 1849 ist Johann Dietrich, geboren am 27. November 1697, ein jüngerer Bruder von Johann Michael. Die große Überraschung für mich aber war die Schreibweise von Johann Koppehele – Koppeheel. Die roten Bücher waren die ersten Unterlagen, die ich zur näheren Beschäftigung mit Koppehele durchstöbert hatte. (hist. Stadtarchiv Jüterbog, 3252-3254) Gutgläubig ging ich davon aus, dass es sich dort um eine verlässliche Schreibweise handelte – es ist nur eine Orientierungshilfe.
Erst die vielen Unterlagen aus den Kartons (Acht unauffällige Kartons im Stadtarchiv Jüterbog) brachten Licht in manche, nicht sofort zu erkennenden, Verbindungen. In den Schriftstücken der Signatur 3260 befand sich dieses aufschlussreiche Blatt.

Kirchenbuchauszug aus der Gemeinde Grieben

Johann und Johann Dietrich Koppeheel
Auszug aus dem Kirchenbuch in Grieben
Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3260, Blatt 287

Milde Stiftungssache                                                                             287

Wörtlicher Auszug aus
dem Kirchenbuche der Gemeinde Grieben

1., den 17. November 1685 wurde Meister Johann Koppeheel, Schneider in Grieben, und Jungfer Dorothea Maria Gleimin, Herrn Laurentii Gleimen, Pastoris Tochter in Ost-West… copulieret. in Grieben.

2., den 27. Jänner 1697 ist Meister Johann Koppeheels Sohn: Johann Dietrich getauft.

Compatres: 1) Johann Dietr. Sabel, Postschreiber in Magdeburg
2) Hl. Christian Friedrich Ohswaldt, Verwalter unter
  dem Hl. Kammerherrn v. Krosigk
3) H. Michael Trohjan S.S. Theol. Studiosus et Nobilis De Krosigk informator Grieb.                             
4) Ursula Sophia Kemffers, M. Steffen Kemffers, Zimmer-meisters Tochter in Grieben
5) Maria Kühlings, Heinen Schultzens Frau
Solches wird hierdurch in Sachen einer milden Stiftung-stempelfrei amtlich bescheinigt.

Pfarramt Grieben, den 26. Juni 1849
Kessler, Pastor

Einen amtlichen Eintrag zu Johann Michael Koppehele gibt es erst aus dem Jahr 1711, als er Catharina Elisabeth Seidelmann heiratete. Geschrieben Kopehl. Anhand dieser Dokumente zeigt sich wie wichtig es ist, eine weitere Angabe zu finden, in diesem Fall der Name der Ehefrau mit einem präzisen Heiratsdatum. 1726 wird der Name Koppehl geschrieben und 1743 Koppehel. Alle paar Jahre ein Buchstabe mehr, sozusagen. Auch das Schriftbild verbesserte sich in diesen Jahrzehnten deutlich.

Kirchenbucheinträge aus dem Trauregister in Stendal

Die Daten bzw. scans stammen aus dem Kirchenbuch in Stendal, und wurden mir von Klaus Koppehl zur Verfügung gestellt. Er hat sie über die Plattform archion generiert.
Quelle: [Sachsen-Anhalt > Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg > Kirchenkreis Stendal > Stendal (St. Marien) > Trauungen 1660-1807].

Erste Ehe:

1711, S. 116, Nr. 5
[dreimalig. Aufgebot am 19., 20. und 21. Sonntag nach Trinitatis; [Der 19. Sonntag nach Trinitatis war im Jahre 1711 der 31. Mai]

Mstr Johann Michael Kopehl, vir juvenil, Bürger und Schneider allhier, Mstr Johann Kopehlens Sohn, sel. [seelig] gewesenen Schneiders auf denen Adel. Häußern zu Grieben, hinterlass. eheleibl Sohn und deßen Braut J. Catharina Elisabeth Seidelmanns, Mstr. Johann David Seidelmanns, Bürgers und Schusters allhier, eheleibliche Tochter

Zweite Ehe:

1726, S 176, Nr. 5
1., 2., und 3. Sonntag post Trinitatis waren die Aufgebote in der Kirche; [der 1. Sonntag n. Tr. 1726 war der 12. Juni, 2. S. = 19. Juni, 3. S = 26 Juni, Trauung war am 11. Juli 1726]

Mstr. Joh. Michael Koppehl, Vidus, Bürger und Schneider, hierselbst, und Jungfrau Judith Elisabeth Seyers, seelig.David Seyers, gewesenen Bürgers auch Huff- und Waffenschmids hierselbst, hinterlassene, älteste eheleibliche Tochter – d. 11. Jul. copul.

Dritte Ehe:

1743, S 233, Nr. 5
Mstr. Johann Michael Koppehel, Bürger und Schneider, auch Güldemeister, allhier, und Frau Anna Margaretha Lutzkin, des seeligen Peter Becks Gefreyter unter dem Prinzen Leopold, Infant. Regiment, hinterlassene Witwe. Copulieret in Stendal, den 30. Mart. 1743


Aus seiner Ehe mit Judith Elisabeth Seyers stammen zwei Kinder mit Namen Heinrich Conrad Koppehele und Ludolph Friedrich Koppehele, ein Bruder, der auf den Blättern aus der Signatur 3252, Blatt 37 a und Blatt 41 nicht vorkommt.

Kirchenbuchabschrift zu Johann Dietrich Koppehl

In der Signatur 3260, auf Blatt 288, gibt es zu Johann Koppeheles Familie eine Familienzusammenfassungen, die mit Unterschrift und Siegel beglaubigt wird.

Auf diesem Blatt 288, erstellt am 9. Mai 1849, wird Johann K. Koppehl geschieben, während er am Vorderblatt, 287, ausgestellt am 29. Juni 1849 Koppeheel geschrieben wurde. Allerdings wurden beide Auszüge nicht am selben Ort und nicht vom gleichen Pfarrer erstellt.

Milde Stiftungssache 288
Kirchenscheine

Daß 1., am 16. Januar des Jahres Eintausendsieben-hunderteinundzwanzig (16.1.1721) Herr Johann Dietrich Koppehl, sel[igen] Meister Johann Koppehls, gewesener Schneiders in Grieben nachgelassener Sohn, der Viesi-
tator bei der hiesigen Königlichen Accise, mit Jungfer
Elisabeth Artztens, sel[igen] Meister Martin Artztens, gewesenen Bürgers und Nagelschmiedes in Stendal nachgelaßener Tochter, hiergetraut worden ist; – –

Daß 2., Johann Christian Koppehl, ehelicher Sohn des Thorschreibers allhier Johann Dietrich Koppehl und seiner Ehefrau Elisabeth Artzten, am zehnten April des Jahres Eintausendsiebenhundert und zweiundzwanzig (10. April 1722) hier geboren und am 14. deß Mon. und J. getauft ist; – –

Daß 3., Meister Johann Christian Koppehl, Bürger und
Schlösser, mit Jungfer Marie Elisabeth Adlerin am

Daß 4., Dorothee Marie Elisabeth Koppehl, Meister Johann Christian Koppehls, Bürgers und Schlössers und seiner Ehefrau Marie Elisabeth Adlerin, eheliche Tochter am sechsundzwanzigsten August des Jahres Eintausendsiebenhundert und vierundfünfzig (26. August 1754) hier geboren und am 30, deß

5. Oktober des Jahres Eintausendsiebenhundertund einundfünfzig, (5. Oktober 1751) hierselbst copuliert ist;
Mon. und J. getauft ist; – –

Daß 5., Johann Dietrich Koppehl am 18. November des
Jahres Eintausendsiebenhundertundvierundsechzig
(18. Mov. 1764), 75 Jahr alt, hierselbst begraben ist; – –

Solches alles wird hiemit auf Grund der Osterburgischen Kirchenregister – in milder Stiftungssache – pfarramtlich
bescheinigt.

Osterburg, den 9. Mai 1849
Dr. Wolterstorff, Oberprediger

Verbrannte Kirchenbücher

Verbrannte Kirchenbücher konnten die Suche nach den Geburtsdaten der Eltern oder Großeltern im 17. Jahrhundert beinahe unmöglich machen. Auf dieses Hindernis stießen auch Fr. W. Koppehl und Matthias Koppenhell. Der Stolperstein waren die Geburtsdaten von Johann K., Schneider aus Grieben, und dessen Sohn Johann Michael, K. Schneider aus Stendal. Gerade diese Daten wurden anscheinend bei einem Kirchenbrand vernichtet. In so einem Fall benötigte man eine, mit Unterschrift des Pfarrers und Gemeindesiegel versehene, Geburtsbescheinigung. Den Magistratsbeamten musste das Problem bekannt gewesen sein, aber sie konnten in der Sache wenig weiterhelfen. Hin und wieder hatte ich jedoch den Eindruck, dass sie versuchten die Antragsteller abzuwimmeln, ohne zuvor deren Abstammung sorgfältig geprüft zu haben.

Es kam immer wieder vor, dass Familienfremde versuchten, sich eine Unterstützung zu erschleichen, aber bei Friedrich Wilhelm Vogeler, Cantor in Danstedt, lässt sich die verwandtschaftliche Verbindung trotz der Lücken nachvollziehen. Am 19. Dezember 1857 brachte er seinen Ärger äußerst eloquent zu Papier. Er war ein Nachfahre von Sophie Marie, der Schwester von Johann Michael. Das Problem war das nämliche.
[…] „Keinesweges hat sich unsere Familie eingedrängt, sondern sie hat sich durch traditionelle Mittheilung als berechtige Glieder legitimiert und dies ist in früherer Zeit durch kirchliche Atteste geschehen, wie ich es in den Familienakten gefunden habe; Und ich würde auch nicht beanstandet haben, noch durch Innungsakten – wenn solche noch aufzufinden wären – darzutun, daß der Johann Koppehele oder Hans Koppehele als eingewanderter Schneider zu Grieben gewesen, der ein richtiger Erbe des Martin Koppehele, Hüfner zu Neumarkt gewesen sein soll; und mir solches haben bescheinigen lassen.
Unsere Familie kann aber dafür nicht, wenn etwas verlangt wird, was nicht zu beschaffen ist, weil die Akten vielleicht zur westphälischen Zeit [gemeint ist der 30-jährige Krieg von 1618-1648] abhandengekommen sind, oder in den Kirchenbüchern Lücken entstanden, aber man hat mich in Curatorio zu Magdeburg mit meiner Legitimation als berechtigt angesehen, und mir infolgedessen im Jahre 1828 ein Benefizium von 20 Rth. als Lehrer bar ausgezahlt, und so erlaube ich mir daher nochmals gehorsamst zu bitten mir nun geneigtest meine Stammlinie aufzustellen, damit ich nicht unnötig mir Kosten gemacht habe, wo ich mit gerechten Ansprüchen wohlbegründete Rechte beanspruchen darf.“
Danstedt, 19. Dez. 1857
Friedrich Wilhelm Vogeler, Cantor
(Quelle: hist. StA Jbg., 3250, Danstedt, 19. Dez. 1857)

Ein weiteres Familienmitglied, Friedrich Wilhelm Kopehl, sprach die Brandverluste direkt an. Auch er konnte die Geburtsdaten von Johann K. und Johann Michael K. nicht auftreiben.

No 2482        Jbg, 3.7.69
Demmin, den 2.7.1869

An den hochlöblichen Magistrat zu Jüterbog

Ihr Wertes Schreiben vom vorigen Monat habe ich erhalten und daraus ersehen, daß Sie noch einen Taufschein wünschen, von Johann Michael Koppehl. Es ist mir aber nicht möglich denselben anzuschaffen, indem das Kirchenbuch zu Grieben mit verbrannt ist. Sollten die anwesenden Papiere nicht genügend sind, so wüsste ich weiter keine Legitimation nachzusuchen, als das mir der Kämmerer Fischer in Magdeburg eine Bescheinigung gibt, daß meine Vorfahren die Benefizien erhalten haben. Derselbe sagt aber, daß dieselben auch in Jüterbog verzeichnet sein müssen. Ich wende mich deshalb nochmals mit der Bitte an Sie, ob es nicht möglich ist, daß ich ohne den verlangten Taufschein eingetragen würde. Wenn der Herr Magistrat nur die Güte hätte und mir darüber ein Attest ausfertigen könnte, in der Hoffnung, daß ich hier von baldigst Nachricht erhalte,

verbleibe ich ganz ergebenst Ihr
gehorsamster Diener

Gefreiter Kopehl

Friedrich Wilhelm Koppehl/Kopehl
Friedrich Wilhelm Koppehl/Kopehl Kirchenbrand
Friedrich Wilhelm Kopehl : Verlust der Taufpapiere durch Kirchenbrand in Grieben
Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog,Signatur, 3249, 2.Juli1869

Friedrich Wilhelm Kop(p)ehl

Nach sieben oder acht Generation war es sicher schwierig alle Papiere, die die Abstammung belegen sollten, zu beschaffen, vor allem, wenn in der Elterngeneration niemand um eine Unterstützung angesucht hatte. Friedrich Wilhelms Angaben zur Verwandtschaft klingen schräg und ein wenig lückenhaft. Den Administratoren Fischer und Fritze allerdings schien der Fall klar zu sein; sie verfügten über die entsprechenden Unterlagen und bezweifelten Friedrich Wilhelms Zugehörigkeit nicht. Das sollte dann auch dem Magistrat in Jüterbog genügen, aber der Stadtsekretär Branoner war unnachgiebig.

Im Juni 1869 traf im Magistrat Jüterbog ein Brief ein, in dem der ehemalige Soldat Friedrich Wilhelm Koppehl seine Bitte um Ausstellung einer Stammlinie wiederholte, da er nach seinem Militärdienst eine Ausbildung zum Sattlergesellen gemacht und diese positiv abgeschlossen hatte. Er legte seinen Gesellenbrief bei, ausgestellt auf Friedrich Wilhelm Koppeheel. Das unterschied sich von der Unterschrift auf dem Brief. Friedrich Wilhelm unterschrieb mit Kopehl, und das auch nicht immer.

Geburts- und Traubescheinigung

Friedrich Wilhelm Kopehl, 3249, 1.6.1865
Geburtsbescheinigung von Pastor Kirchner, Marienkirche in Stendal, Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249, 19. Juni 1865

Schon 1865 existierte diese Taufbescheinigung, und ich nehme an, dass Friedrich Wilhelm sie mit seinem Gesellenbrief gemeinsam beim Magistrat Jüterbog eingereicht hatte. In dem Schreiben wird bestätigt, dass Friedrich Wilhelm, ehelicher Sohn des Rentiers Johann Christian Kopeheel und seiner Ehefrau Wilhelmine Caroline Friederike, geb Godin, im Jahre 1847 am 28. Juni nachmittags vier Uhr geboren und am 6. Juni ej. a. getauft worden sei. Dies bestätigte Pastor Kirchner mit Unterschrift und Siegel am 19. Juni 1865. (Stendal)

Der Gesellenbrief

Nach seinem Militärdienst hatte Friedrich Wilhelm eine Lehre zum Sattler gemacht und suchte bei der Stiftung um ein Stipendium an. Eine beglaubigte Taufbescheinigung und eine abgelegte Gesellenprüfung reichten nicht. Es fehlten noch einige Angaben zu den Vorfahren.

Woran scheiterte es genau?
Der Magistrat konnte 1865 keine Stammlinie erstellen, weil der Name des Vaters nicht in den amtlichen Unterlagen zu finden war – zumindest nicht unter dieser Schreibweise – Johann Christian Kopeheel [am 24.12.1784 in Stendal geboren, verstorben am 9.1.1865].
1869 sprach Friedrich Wilhelm persönlich in Magdeburg bei der Administration vor und konnte den Fall zu seinen Gunsten klären – dachte er zumindest. Am 1. Juni 1869 meldete er sich beim Magistrat mit Berufung auf die positiven Auskünfte von Kämmerer Fischer und Justizrat Fritze.

Textübertragung
No 2091
Demmin, 1. Juni 1869
An den Wohllöblichen Magistrat in Jüterbog

Euer Wohlgeboren werden nicht für ungut nehmen, wenn ich mit nachstehender Bitte beschwerlich fallen sollte. Ich hatte mir schon mal in dem Jahre wo ich Geselle wurde bei dem Herrn Stadtsekretär Branoner (Brandner) gemeldet um eine Unterstützung vom Copppehl’schen Stift zu bekommen, wurde jedoch zurückgewiesen, da der Herr Stadtsekretär den Namen meines Vaters in der Liste nicht finden konnte. Da ich jetzt in Magdeburg einige Tage war, so war ich beim Kämmerer Herrn Fischer und Herrn Justizrat Fritze. Da haben wir den gefunden, daß mein Vater nebst seinen Brüdern die Benefizien bekommen. Es lautet: Johann Christian Koppehl, Laut Lehrbrief vom 30. Sept. 1802 hat in den Rechnungsjahre 1801/02 25 Reichsthaler erhalten, desgleichen sein Bruder Johann Friedrich Erdmann Koppehl,
verso
außerdem Schneider Martin Jakob Koppehl erhalten. Deshalb wundert sich der Herr Kämmerer Fischer, daß ich es nicht bekommen hätte, da doch die Papiere gültig wären. Der Herr Fischer sagte mir ich sollte nur die Taufscheine besorgen, und den Herrn Magistrat bitten es zu bescheinigen. Dann würden der Magistrat die Güte haben, daß ich in diesem Jahr die Unterstützung mit bekäme. Ich habe die Taufscheine soweit gefunden, bis auf den Bruder des Domvicarius Georg Coppehl. Derselbe ist ein Zimmermann gewesen, in Grieben gestorben und daselbst ist die Kirche abgebrannt und das Kirchenbuch mit verbrannt. Von dem Zimmermann Coppehl stammt der oben stehende Johann Michael Koppehl und die darunter stehenden bis mir.

Ich wende mich deshalb mit der Bitte an den Herrn Magistrat, ob ich wohl in der diesjährigen Liste nachträglich mein Theil bekommen könnte. Da ich Ende Juli vom Militär entlassen wurde, ich notwendig wieder einen Anzug gebraucht und die Eltern bereits tot und ich unvermögend bin, so könnt es mir jetzt sehr passend. In der Hoffnung, daß meine Worte bei den Herrn Magistrat gütig Aufnahme finden werden und um Nachricht ob für mich in dieser Sache etwas zu tun ist,

verharre ich in tiefster Ehrfurcht als Ew wohlgeb.[oren]
Ganz gehorsamster Wilhelm Koppehl
Gefreiter der IV. Eskadron […] pomm. Uhlanen
Regt. 9 zu Demmin

Einliegend sende ich die Taufscheine und meinen Gesellen-Schein zur Legitimation mit.

Randnotiz:
Dem Herrn Branoner
Dem p Koppehel ist zu eröffnen, daß keiner von den überreichen kirchlichen Zeugnissen bezeichneten Ahnen in den Akten aufzufinden sei; bevor daher die erbetene Stammlinie angefertigt werden könne, … den Vater des Johann Michael Koppehele bezeichnen und den Taufschein des letzteren einzureichen. Die eingereichten Dokumente seien einstweilen zurück behalten.

Rechnungsjahre 1801/02 25 Reichsthaler
Der Magistrat
[2 Unterschriften
]

Der Stadtsekretär war aber immer noch nicht zufrieden. Es fehlte die Taufbescheinigung von Johann Koppehele und die war nicht zu beschaffen. Aber Johanns Existenz war ja durch ein Attest vom 31. Mai 1831 bestätigt worden, was aus den Einträgen in den roten Büchern hervorgeht. Das hätte auch der Stadtsekretär Branoner zur Kenntnis nehmen können.
Was für ein Glück, dass sich Friedrich Wilhelm nicht entmutigen ließ und neuerlich an das Magistrat schrieb. Er bezog sich noch einmal auf sein Gespräch mit dem Kämmerer Fischer in Magdeburg: „Sollten die anwesenden Papiere nicht genügend sind, so wüsste ich weiter keine Legitimation nachzusuchen, als das mir der Kämmerer Fischer in Magdeburg eine Bescheinigung gibt, daß meine Vorfahren die Benefizien erhalten haben. Derselbe sagt aber, daß dieselben auch in Jüterbog verzeichnet sein müssen.“
Demmin, den 2.7.1869
Quelle: hist. Stadtarchiv, Signatur 3249, 2.7.1869

Möglicherweise war die nochmalige Erwähnung von Kämmerer Fischer der entscheidende Punkt, der den Stadtschreiber Branoner zum Einlenken brachte. Friedrich Wilhelm erhielt seine Stammlinie.
Ich habe noch ein weiteres Schriftstück zu Friedrich Wilhelm gefunden, das gesiegelt, aber nicht datiert ist. Die verwandtschaftlichen Verhältnisse werden darin sehr übersichtlich geschildert. (Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249, ohne Datum.)

Übertragung:
Benefizial Ang

Meister Johann Michael Koppehl, viduus, Bürger und Schneider hierselbst, ist mit Jungfrau Judith Elisabeth, jetzt Seyer’s,* gewesenen Bürgers, auch Huf- und Waffenschmiedes hierselbst hinterlassenen ältesten eheleiblichen Tochter, den 11. Juli 1726 copuliert.
Meister Johann Michael Copehl’s Schneider und Frau Elisabeth Seiers Sohn ist geboren den 25. Oktober 1731 und am 27 Oktober Ludolf Friedrich getauft.
Meister Friedrich Ludolph Kopehl, Bürger und Schneider allhier, ist mit Jgfr Catherina Dorothea Wicherten, Meister Erdmann Wicherts, Bürgers und Tuchmachers hierselbst eheleibliche Tochter den 18. November 1778 copuliert.
Meister Ludolph Friedrich Koppehl, ein Schneider, und Frau Catharina Dorothea Wichertin Sohn ist geboren den 24. Dezember 1784 und am 28. Dezember Johann Christian getauft. [
Die beiden Brüder sind auf derselben Seite unterschiedlich geschrieben]
Dem Particulier Johann Christian Koppehel [!] hierselbst gebar seine Ehefrau Caroline Wilhelmine Friederike, geborene Godin, am 19. April 1842 eine Tochter, welche in der heiligen Taufe (26.Mai) die Namen Christiane Auguste Wilhelmine Caroline empfing; sowie am 20. September 1845 eine Tochter, welche in der heiligen Taufe (26. Okt.) die Namen Auguste Wilhelmine Charlotte empfing; und am 28. Juni 1847 einen Sohn, welcher in der heiligen Taufe (6.7.) die Namen Friedrich Wilhelm empfing.
Die Richtigkeit dieser Auszüge aus dem Trau- und Geburtsregister der hiesigen St. Marien Kirche bezeugt

Past. [tor] Unterschrift unleserlich
*hier könnte man auch ein „L“ lesen statt eines „S“.

Da auch Friedrich Wilhelm in den roten Büchern zu finden ist, kann man davon ausgehen, dass er die Beihilfe erhalten hat. Dieses obige Schriftstück ist eine gute Verbindung zu Matthias Koppenhell, der sich ebenfalls lange um das Ausfertigen einer Stammlinie bemühen musste. Beim ersten Hinschauen dachte sogar ich: „Der kann nun wirklich nicht dazugehören!“ Natürlich kann er. Die Schreibweise war nur ein kleines Hindernis, verglichen mit der Suche nach den Geburtsdaten von Johann Michael K..

Matthäus/Matthias Koppenhell

Koppenhell wurde am 28. Oktober 1804 in Zals’e in Böhmen geboren, was durch ein kirchliches Attest vom 16. Juli 1878 bestätigt wurde. Diese Taufbescheinigung wurde erst sehr spät eingeholt, wäre es früher geschehen, gäbe es den nachfolgenden Briefwechsel gar nicht.

Eine amüsante Korrespondenz beginnt

Mir begegnete Matthäus Koppenhell, Buchdruckereibesitzer aus Birnbaum, zum ersten Mal in einem Schriftstück, datiert mit 8. Feb. 1877. (hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249)
Kurz und knackig wird die Zusendung der Stammlinie erbeten. Das Gesuch wird an den Mitarbeiter Branoner weitergeleitet, wo es bis zum 12. März 1877 unbeantwortet liegen bleibt. Koppenhell urgierte. Sein Gesuch vom 8.v m sei „dem dortigen Land- und Stadtgericht zur freundlichen Erledigung abgegeben worden und man bitte daher gütigst die Stammlinie umgehendst übersenden zu wollen.

Buchdruckereibesitzer, 8.2.1877, Stammlinie-Ansuchen
Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249, 8.2.1877

Der Beamte Branoner, der in diesen Jahren die Koppehel’schen Angelegenheiten beim Magistrat Jüterbog bearbeitete, schien über Koppenhells Ton nicht beglückt gewesen zu sein.
Amtlich zurückhaltend antwortete er am 15. März 1877, dass Koppenhell seine Zugehörigkeit durch Vorlage kirchlicher Atteste belegen müsse, was bedeute, dass alle Vorfahren bis zu einer bereits legitimierten Person durch Taufbescheinigungen bezeugt sein müssten. Erst danach werde eine Legitimation geprüft und die Stammlinie angefertigt.

Es lässt sich schon erahnen, dass die Angelegenheit nicht reibungsfrei abgewickelt werden konnte.

Das nächste Schreiben stammte vom 28. April 1877, in dem der Magistrat Jüterbog einer Regierungsabteilung des Innern in Potsdam den Fall „Koppenhell“ erklärte. Koppenhell schien also an höherer Stelle um Intervention gebeten zu haben. (Unter Umständen könnten sich im BHLA Potsdam oder im Geheinem Staatsarchiv Berlin noch einige Unterlagen dazu befinden.)

In dem Schreiben werden die Zuständigkeiten erklärt, die in den Jahren 1814 bis 1849 durchaus verworren waren: „… Der am 16. December 1604 zu Magdeburg verstorbene Kanonikus George Koppehele hat eine Familienstiftung errichtet, welche früher unter der Direction des hochlöblichen Pupillen-Collegii daselbst verwaltet ward, jetzt aber unter der Oberaufsicht des dortigen h. Kreis- und Stadtgerichts stehet [Magdeburg], während die Beurteilung der Frage, ob eine Person von den Geschwistern des Stifters abstammt und ob die von ihr zum Nachweis dieser Abstammung beigebrachten Urkunden zur Legitimationsführung zureichen, nach der mit Bitte um hochgeneigter Stattgabe beigefügten Information musste die Beschwerde des Buchdruckereibesitzers Koppenhell zu Birnbaum wegen verweigerter Ausfertigung seiner Stammlinie in der Koppehel’schen Familienstiftung [abgelehnt werden.]
ad Rescript. marg. vom 11/17 April c. I. 449/4

An die […] Regierung, Abth. des Innern zu Potsdam.
(Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249, 28. April 1877)

Nach den Napoleonischen Kriegen wurde eine Kontrollbehörde, das sog. Pupillen-Collegium, eingeschalten. Dieses Pupillen-Collegium, das eigentlich ein Vormundschaftsgericht war, war für die Aufsicht unserer Stiftungstätigkeit nur bedingt geeignet. Nach einigen Jahrzehnten, genauer, im Zuge einer Reorganisation der Justizbehörde, 1849, wurde diese Zwischenstation wieder aufgelöst. Im April 1877 stand die Stiftung unter der Oberaufsicht des Kreis- und Stadtgerichts Magdeburg.

Koppenhell hatte sich an das Justizministerium gewandt, welches seine Beschwerde an das Ministerium des Innern in Potsdam weitergeleitet hatte. Dieses bat nun das Magistrat in Jüterbog um eine Erklärung, die es auch erhielt.
Erstaunlicherweise befand sich in dieser Aktensammlung aber auch ein Brief vom 18. Juni 1872, in dem man Koppenhell bereits die veränderte Aufgabenteilung der Ämter nach der Reorganisation der Jusitverwaltung von 1849 mitgeteilt hatte. Es scheint, als habe sich Koppenhell bereits seit fünf Jahren vergeblich bemüht an eine Stammlinie zu gelangen. Umso verwunderlicher ist es, dass er es in dieser Zeit nicht schaffte, die Geburtsdaten seiner Eltern und Vorfahren herbeizuschaffen.

Am 9. Mai 1877 wies die Königliche Regierung das Magistrat in Jüterbog an, dem Bewschwerdeführer Koppenhell die Sachlage unmissverständlich klar zu machen. Alle Unterlagen und das Informationsblatt der Stiftungsadministration aus dem Jahre 1842 sollten dem pp zurückgesendet werden. Da dieses Informationsblatt auch heute noch interessant ist, füge ich es hier ein.

Informationsblatt 1842

Das wollte Koppenhell nicht einfach so hin nehmen, daher suchte er Unterstützung und fand sie in der Person seines Schwiegersohn, dem königl. Kreissekretär Hennig. Dieser war mit Koppenhells Tochter Anna Josephine, geb. am 25. August 1856, verheiratet.
Am 17. Oktober 1877 schrieb Hennig dem Magistrat Jüterbog: „Ich bin von meinem Schwiegervater, dem Buch- und  Steindruckereibesitzer Matthias [nicht mehr Matthäus] Koppenhell hierselbst bevollmächtigt worden, die Angelegenheit betreffs seiner Ansprüche an die Koppehel‘ oder Koppehellische Stiftungs… weiter zu verfolgen. Demgemäß ersuche ich den Magistrat ergebenst mir gefälligst beglaubigte Abschriften der dort vorhandenen Urkunden auf meine Kosten zu gehen lassen oder mir mittheilen zu wollen, ob ich diese Abschriften dort evt. persönlich fertigen oder von einem Notar besorgen lassen darf.
Hennig, klg Kreissekretär

Der Ton war nicht viel freundlicher als der des Schwiegervaters. Die Antwort des Magistrats erfolgte nicht sofort, aber dafür umso länger. „Herrn Kreissekretär Hennig wohlgeboren zu Birnbaum benachrichtigen wir d. gefäll. Schreiben vom 17. Oct  c. ergeben, daß wir sehr gern bereit sind, erbetene, beglaubigte Abschrift der betreffenden Stiftungs-Urkunde des Georg Koppehele anfertigen [Papier fehlt] und Ihnen zu über. [Papier fehlt] insofern jedoch wie … in Folge der wieder-[hol]ten Beschwerden Ihres Schwiegervaters, des Buchdruckereibesitzers Matthias Koppenhell, ergeben, letzterer in den Stammbaum der Familie Koppehele nicht verzeichnet und außer Stande ist, den Nachweis, daß er von dem Stifter abstammt, zu führen, derselbe mithin von dem erbetenen Dokumente keinen Gebrauch machen, so stellen wir ergebenst anheim auf die Anfertigung desselben gefälligst zu verzichten. Die Anfertigung einer Abschrift der Stammbaum-Akten – 7 starke Volumina – müssen wir selbstredend ablehnen.
Der Magistrat, Jüterbog, den 8. Dezember 1877
Quelle: Hist. Stadtarchiv Jüterbog, Signatur 3249, Jüterbog, den 8. Dezember 1877

Zu diesem Zeitpunkt hatte Hennig noch kein Vorstellung vom Umfang der Stiftungsunterlagen. Er verfasste am 18. Dezember 1877 eine vollmundige Antwort. Sein Schwiegervater sei „sehr wohl im Stande seine Abstammung, was den Stifter George Koppenhele oder Koppehele urkundlich zu beweisen, und er hätte es nur aus Unkenntnis mit der Sache und zum Theil auch wohl aus Nachlässigkeit unterlassen, sich den Stammbaum anweisen zu lassen.“
Klarer wird die Situation mit diesen Zeilen auch nicht. Es ging bei der gesamten Korrespondenz darum, dass der Magistrat in Jüterbog eine Stammlinie ausstellen sollte und die nötigen Geburtsurkunden fehlten. Aber es kommt noch besser. „Er [Matthias Koppenhell] behält sich dieses [was denn eigentlich?] vor und würde es unterlassen auf die Auflösung der Stiftungsmasse mit Bewilligung der übrigen noch lebenden Mitglieder der Koppehelischen Familie zu dringen.
Eine gewagte Ansage, wenn man weder als Familienmitglied legitimiert ist, noch über fundierten Kenntnissen, die Stiftung betreffend, verfügt und ohne die übrigen Familienmitglieder der anderen Stämme überhaupt zu kennen und deren Meinung eingeholt zu haben. Das Ministerium für Inneres hatte seinen Standpunkt auch bereits klargelegt.

Unkenntnis hätte Koppenhell es verabsäumt die Doks zu schicken
Hennig an Magistrat, Teil 1, 3249. 18.12.1877

no 6837 II … 20/12.77
Birnbaum 18.12.77

Über Bezugnahme auf das gefällige/ Schreiben vom 8. d. mts/ teile ich dem Magistrate ergebenst/ mit, daß mein Schwiegervater/ sehr wohl im Stande ist, seine Ab/
stammung, was den Stifter George/ Koppenhele oder Koppehele/ urkundlich zu beweisen, und es/nur aus Unkenntniß mit der/ Sache und zum Theil auch wohl aus/ Nachlässigkeit unterlassen hat,/ sich den Stammbaum anweisen/ zu lassen. Er behält sich dieses/ vor und wird es unterlassen/ und auf die Auflösung der/ Stiftsmasse mit Bewilligung/ der übrigen noch lebenden/ Mitglieder der Koppehelischen Familie dringen./
die

Unkenntniss, Nachlässigkeit
Hennig an Magistrat, Teil 2, 3249, 18.12.1877

die Stammbaums-Akten/ werde ich mir erlauben/ mit gütiger Erlaubnis des/ wohllöbl. Mag.  s Z. / einzusehen. Für jetzt bitte ich/ aber um Einsendung eines/ Verzeichnisses der Namen/ der zehn letzten in das Stammbuch/ aufgenommenen Mitglieder/ unter Angabe des Geburtstages/ und -Jahres und des Datums/ der Aufnahme und um Mit/theilung ergebenst wie viele/ … Bogen die Stiftungs/ urkunde umfasst und welche/ Kosten durch das Copieren der/ selben entstehen würden.

Hochachtungsvoll und ergebenst
Hennig, Kreissekretär

Das nächste Schreiben, das ich vorfand, ist mit 31. Juli 1778 datiert. Noch einmal wird des Langen und Breiten erklärt, wie die Zuständigkeiten verteilt seien. Zum Schreiben vom Juni 1877 hat sich nichts geändert, aber der Inhalt ist etwas verständlicher abgefasst, daher füge ich den Originalbrief und die Übertragung hier ein.

Jüterbog, den 31 Juli 1878

Ad no 3952

Der p zeigen wir in neben bezeichneter/ Sache unter Rückreichung des verehr/ lichen Marg. rescripts vom 11. Juli c. /folgendes ganz gehorsamst an:/

Der am 16. Dec. 1604 zu Magde/burg verstorbene Kanonikus George/ Koppehele hat eine Familienstiftung/ errichtet, welche früher unter der/ Direktion des hl. [hochlöblichen] Pupillen -Collegii/ daselbst verwaltet ward. Jetzt aber/ unter der Oberaufsicht des dortigen/ hl .Kreis- und Stadtgerichts stehet, wäh/rend die Beurteilung der Frage, ob / eine Person von den Geschwistern des/Stifters abstammet und ob die von/ ihr zum Nachweis dieser Abstammung bei/ gebrachten Urkunden zur/ Legitimationsführung zureichen,/ nach der mit Bitte um hochgeneigte/ Rückgabe beigefügten Information/ vom 18. Juni 1842 den Administra/toren der Stiftung gebührt, gegen/ deren abschlägige Bescheidungen/ die Beschwerde an das Kgl. Kreis-/ und Stadtgericht zu Magdeburg offen/ stehet. Ebenso erfolgt die Auszah/lung/
verso
lung der bewilligten Benefizien/ von der Stiftungsadministration/ daselbst./
Bis zum Jahre 1849 hat das ehema/lige hl Land- und Stadtgericht hierselbst/ aufgrund besonderer Ermittlun/gen pp denjenigen Stammlinien atte/stiert, welche zur Erlangung der Be/nefizien aus der gn. [genannten] Stiftung beiz/ubringen sind. Nach der Reorga/nisation der Justizverwaltung in/ dem genannten Jahre haben wir – /nachdem das hl. Kreisgericht hierselbst die/ fernere Attestierung der Stammlinien/ abgelehnt – mit Rücksicht darauf,/ daß der Stifter aus Jüterbog gebür/tig und ein großer Theil der hiesigen/ Einwohner bei der Stiftung interes/siert, auf Requisition des hl. Kreis-/ und Stadtgerichts zu Magdeburg uns be/reit erklärt, der Beglaubigung der/ vorzulegenden Stammlinie uns zu/ unterziehen, und befinden wir uns/ seitdem im Besitze der über die Stif/tung sprechenden älteren Urkunden. Der Buchdruckereibesitzer Koppenhell/ zu Birnbaum, Schwiegervater des Be/schwerdeführers hat bereits wieder/holt die Ausfertigung einer ihn als/ Mitglied der Stiftung legitimierenden/ Stammlinie bei uns beantragt, hat/ jedoch, weil seine Eltern in den Stif/tungsakten nicht aufzufinden ge/wesen, jedes mal abschlägig be/schieden werden müssen. Zu inspe/ sondere ist derselbe auf das Ge-

nächstes Blatt
such vom 12. März vjs. dahin be/schieden worden daß, bevor die/ erbetene Stammlinie angefertigt/ werden könne, er durch Vorlegung/ kirchlicher Atteste den Nachweis zu/ führen habe, daß er mit dem Stifter/ verwandt sei, und zwar müssten/ diese Dokumente bis zu einen in/ den Akten bereits legitimierten Fa/miliengliede beigebracht werden./ Dieser Auflage ist Koppenhell /nicht nachgekommen, er hat sich vielmehr/ mit einer desfallsigen Beschwerde an/ das hl Justizministerium gewandt,/ dieselbe ist jedoch, nachdem sol/che an das hl Ministerium des Innern/ zur Verfügung abgegeben worden,/ von dieser hohen Behörde ebenfalls als/ unbegründet zurückgewiesen worden./ Seitdem erneuert der Schwiegersohn/ des p Koppenhell, Kreissekretär/ Hennig zu Birnbaum,  die Anträge/ auf Ausfertigung einer Stammlinie/ mit der Behauptung, daß der p. Kop/penhell wohl im Stande sei, seine Ab/stammung von dem Stifter George/ Koppehele zu beweisen, ohne jedoch/ die erforderlichen Dokumente bei/zubringen. Nachdem wir diese/ Gesuche haben zurückweisen müs/sen, verlangt derselbe eine Ab/schrift der betreffenden Stiftungs/urkunde, auch diesem Gesuche konn/ten wir nicht stattgeben, weil wir/ uns nicht im Besitz derselben befinden,/ (dieselbe vielmehr in dem Archive/ des hl Kreis- und Stadtgerichts/ zu Magdeburg niedergelegt/ sein wird und) stellten dem p Hennig an/heim, auf die Abschrift umso mehr/ zu verzichten, als sein Schwieger-
verso
Zuletzt beantragt der Beschwerde/führer (die Übersendung) eines Verzeichnisses der Namen/ der letzten zehn in den Stammbaum/ aufgenommenen Familienmitglie/der.

Obwohl selbstredend die Ansicht die/ser Namen – zu der Stiftung ge/hören mehrere tausend Familien/ resp Familienglieder – ganz/ zwecklos ist,  so waren wir bis/ zum heutigen Tage nicht in der/ Lage, dem Ansuchen des p Hennig zu/ genügen, weil uns der Rechnungs/abschluß pro 1. Juli 1877/78 aus/ welchem die letzten Bewerber um/ ein Benefizium ersichtlich, von/ der Stiftungsadministration zu/ Magdeburg noch nicht zugegangen/ ist. Sobald wir uns im Besitz des/ Rechnungsabschlusses befinden, werden/ wir dem Antrage des p Hennig statt/geben.
Die pp bitten wir ganz gehorsamst,/ den Beschwerdeführer hiervon/ hochgeneigtest bescheiden zu/wollen.

Der Magistrat         
Rep nach 4 Wochen

Eilig hatte es das Magistrat nicht, den Fall zu Ende zu bringen, was auch der Königlichen Regierung in Potsdam unangenehm auffiel, denn sie erteilte dem Magistrat eine Rüge.

Königliche Regierung, Potsdam
I nr 350.8.

Die Königl. Regierung in Potsdam erteilt dem Magistrat Jüterbog eine Rüge
Königl. Regierung in Potsdam an das Magistrat Jüterbog
Quelle: hist. Stadtarchiv Jüterbog, Sign. 3249, 28.8.1878

Auf den Bericht vom 31 vmts betreffend die Hennig’sche/ Beschwerde in der Koppeh’helschen Stiftungsangelegenheit,/ f. No 9352 remmitieren wir dem Magistrat hierbei die/
„Information vom 18. Juni 1842“ mit der Veranlassung den/ Beschwerdeführer nach Eingang des in Aussicht gestellten Rech-/nungsabschlusses alsbald die erbetene Auskunft zu/erteilen./ Da seit dem Antrage des Bittstellers etwa acht Monate ver-/gangen sind, ohne dass er eine Antwort von dem Magistrat/ erhalten hatte, wäre es angemessen gewesen ihn von/ der/
Ursache der Verzögerung eine kurze Benachrichtigung zugehen/ zu lassen. Der Antragsteller hat sich inzwischen mit weiteren/ materiellen Anträgen an uns gewendet mit welchen
wir ihn an den Magistrat verwiesen haben.

Abteilung des Inneren
Unterschrift
Gelesen Jüterbog, den 22. Aug. 1878
Der Landrath, (Unterschrift)

Das war der Stand am Ende August 1878. Es könnte sein, dass sich diese beiden, in der letzten Augustwoche verfassten Briefe gekreuzt haben.
Am 25. August 1878 schrieb Hennig wieder an den Magistrat in Jüterbog. Er bezog sich darin auf seine vorhergegangenen Briefe aus dem Jahr 1877 die er an das Magistrat und an die Königliche Regierung in Potsdam gerichtet hatte und die teilweise nicht, bzw. nicht zufriedenstellend, beantwortet worden waren. In einem ellenlangen Schreiben stellte er seine Wünsche klar, die ich und vermutlich auch der damalige Beamte noch immer nicht ganz durchschaut haben.

So heißt es u. a. : „.  Es handelt sich nicht um die Kenntniß der Namen der 10 zuletzt, also etwa erst ganz kürzlich in das Stammbuch aufgenommene Personen, die übrigens nur Nachkommen der Schwestern des Stifters aus dem Xten Gliede sein können, sondern es geht mir darum, die Vornamen, die Geburtszeit, den Stand und den Wohnort der vom Stifter abwärts als zur Familie gehörig dort legitimierten männlichen Familienmitgliedern mit dem Zunamen Koppehele oder Koppehell, (wie der Stifter richtig hieß) Coppehl und Koppehl zu erfahren. Damit ich feststellen kann bis zu welchem Gliede die kirchlichen Atteste behufs Anreihung beigebracht werden müssten. Unnötige Kosten für Atteste auszugeben, die gar nicht notwendig sind, bin ich nicht gewillt.“

Hennings Wissen um die Stiftung war nicht sehr umfangreich, aber da er in dem Schreiben auch die Schreibweise „Koppehell“ erwähnt, könnte er die Inschrift auf dem Epitaph gekannt haben. Sein Ton blieb pampig wie gehabt, aber er legte einige Daten zu seinem Schwiegervater vor.:
Matthäus Koppenhell, geboren am 28. Oktober 1804 – zu diesem Zeitpunkt noch ohne Angabe des Geburtsortes.


Da der Brief einige Angaben zur Stammlinie enthält – hier die Übertragung

„Birnbaum, den 25. Aug 1878

Unter Bezugnahme auf meine Schreiben vom 17. Okt. und 18. Dec. 1877, die Antwort des Magistrat vom 8. Dec. Per no 5721, meine wohldemselben zugegangenen Gesuche an die klg. Regierung zu Potsdam vom 7. Juli und 1. Aug. v. sowie die Verfügung hochderselben vom 15. Aug. v. Ino1968, die Koppehel’sche Stiftung betreffend, mache den Magistrat ich darauf ganz ergebenst aufmerksam, daß wohlderselbe meine Bitte in dem Schreiben vom 18. Dec. und in dem an die kgl [Königliche] Regierung zu Potsdam gerichteten Gesuche vom 7. Juli v. bezüglich der Angabe von 10 Familiengliedern vermutlich in Folge meiner inzwischen Auskünfte nicht in meinem Sinne aufgefasst zu haben scheint, da dortseits angenommen worden ist, daß diese Auskunft nur auf Grund der Rechnungsabschlüsse pro Juli 1877/78 erteilt werden können, welcher dem Magistrat noch nicht zugegangen ist. Auf die Einsendung dieses Abschlusses braucht der Magistrat durchaus nicht warten, um meine Bitte zu erfüllen.  Es handelt sich nicht um die Kenntniß der Namen der 10 zuletzt, also etwa erst ganz kürzlich in das Stammbuch aufgenommene Personen, die übrigens nur Nachkommen der Schwestern des Stifters aus dem Xten Gliede sein können, sondern es geht mir darum, die Vornamen, die Geburtszeit, den Stand und den Wohnort der vom Stifter abwärts
Verso
Als zur Familie gehörig dort legitimierten männlichen Familienmitgliedern mit dem Zunamen Koppehele oder Koppehell, (wie der Stifter richtig hieß)  Coppehl und Koppehl zu erfahren. Damit ich feststellen kann bis zu welchem Gliede die kirchlichen Atteste behufs Anreihung beigebracht werden müssten. Unnötige Kosten für Atteste auszugeben, die gar nicht notwendig sind, bin ich nicht gewillt. – diese Daten sogleich anzugeben, dürfte der Magistrat sehr wohl in der Lage sein.
Da mein am 28.10. 1804 geborener Schwiegervater Mathäus Koppenhell und dessen am 7. 5. 1780 zu Hammelburg geborener Vater, Johann Georg Franz K. dort wahrscheinlich nicht legitimiert sind, denn sie haben, soviel mir bekannt, aus der Stiftung Gelder nicht empfangen, so werden die Namen die ich zu wissen wünsche, die Zahl 10 kaum übersteigen.
Der Vater des Johann Georg Franz K. namens Conrad Franz K. und dessen Ehefrau Clara; geb. Goepfert, aus Hammelburg sollen größere Summen aus der Stiftung erhalten haben.
Es kommt mir vornehmlich,
nächstes Blatt
Darauf an zu erfahren, ob dies tatsächlich richtig ist.
Den Magistrat bitte ich ganz ergebenst, mir hiernach gefälligst sobald als möglich die neue Auskunft ertheilen beger: das erbetene ist … übersenden zu wollen und dabei auch zu bemerken, wie viele Bogen die Stiftungsurkunde umfasst und welche Kosten das Kopieren derselben verursachen würde.
20 .. in Marken zur Rückantwort füge ich bei.
Hochachtungsvoll
Hennig

Auf einer Randnotiz eines vorigen Briefes konnte man entnehmen, dass es eine mündliche Rücksprache gegeben haben musste. Hennig scheint sich in seinem Schreiben vom 5.9.1878 auf dieses Gespräch zu beziehen. Bei all den Personen gleichem Namen, unterlief auch Hennig ein Fehler, den er einige Tage später mittels Postkarte korrigierte. Der Bruder von Johann Dietrich, geb. am 27.1.1697 hieß nicht Johann, sondern Johann Michael.

(Nur am Rande sei erwähnt, dass nicht nur die Koppeheles ihre Schwierigkeiten mit der Namensschreibung hatten. Auch zum Stadtsekretär Branoner gibt es eine Auswahl an Varianten: Branoner, Brandner oder, wie hier, könnte es ja auch Brauwer heißen.)

Das Magistrat ließ sich wie üblich Zeit und Hennig bombadierte das Amt bereits am 17. September 1878 mit dem nächsten Schreiben:
„Sehr geehrter Herr!
In der Koppehell’schen Stiftungssache habe ich an Sie unterm 5. 9. v. einen Brief und unterm 9.9. v. eine Postkarte gelangen lassen. Bis heute warte ich vergebens auf Antwort.  Daß beide Sendungen verloren gegangen sind, kann ich nicht annehmen. Es scheint daher nur Ihre Geschäftsüberhäufung schuld daran zu sein, daß ich noch nicht in den Besitz der erbetenen Mitteilungen gelangt bin. Soweit ich die Sache übersehen konnte, dürfte die Anfertigung der einfachen Zeichnung und die Niederschrift der wenigen Namen ect. nur ganz kurze Zeit in Anspruch nehmen. Ich erlaube mir deshalb zu bitten, die wenigen Minuten, die dazu nötig sind, der Entsprechung meines
Ersuchens gefälligst recht bald widmen und mir die Mittheilungen in Kürze zugehen lassen zu wollen. Noch einige Tage werde ich auf ihre gefällige Antwort warten, beim Ausbleiben derselben nach dieser Frist aber, wohl oder übel annehmen müssen, daß Sie … nicht antworten wollen. Dann bliebe mir allerdings nur der amtliche Weg übrig.

Hochachtungsvoll
Hennig“

Der übliche Ton und die Androhung weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Den Stadtsekretär bekümmerte das wenig und wie üblich ließ er sich mit einer Antwort Zeit. Am 9. Oktober verfasste Hennig den nächsten Brief, in dem er die Feldnummern der Stiftungsländereien wissen wollte. Ob es dazu je eine Antwort gab, kann ich leider nicht sagen.

2019 hat das Ehepaar Rainer (Peter Rainer ist Familienbeirat) Recherchen zu den Grundstücken angestellt. Nachzulesen unter: https://stiftung-koppehele.de/archivrecherchen/recherche-zu-grundstuecken-der-stiftung-11-05-2019/

Hennig übersiedelte nach Schweda, was aber für den Fortlauf der Dinge nicht wesentlich war. Wesentlich interessanter aber ist, dass es ihm gelungen war, die fehlenden Daten zusammenzutragen und jene Dokumente vorzulegen, die für die Erstellung der Stammlinie notwendig waren. All diese Schriftstücke reicht er am 15. Oktober 1878 beim Magistrat ein.

Klärende Briefe und Dokumente, 15. Oktober 1878

Hennig übersendet eine Liste der Dokumente, die er ans Mag. gesendet hat
Lister der Dokumente, 1. Seite; Hist. Stadtarchiv Jüterbog, Sign. 3249, 15.10.1878

Textübertragung
No 6019
Schweda, den 15.10.1879

In der Koppehell’schen Familienstiftungssache übersende dem Magistrat ich ergebenst:
1) Den Taufschein meiner Ehefrau Anna Josephine, geb. Koppenhell
2) Die Bescheinigung des Standesbeamten über meine Eheschließung
3) Den Taufschein meiner Schwägerin Rosamunde K.
4) Den Taufschein meines Schwagers Rudolf K.
5) Den Taufschein meines Schwiegervaters Matthäus Koppenhell
6) Den Taufschein des Vaters desselben Hannes Johann Georg Franz Koppehaehl
7) Den Taufschein des Vaters des letztern Hannes Franz Koppehaehl
8) Den Taufschein des Vaters des letzteren Hannes Conrad Heinrich Koppehl
9) Den Taufschein des letzteren D.D.T… 12.9.v. [konnte ich schlecht lesen]
10) Aufgebotsschein bezgl. der ehelichen Verbindung des Vaters der ad E.8. genannten Hannes Johann Michael Kopehl, Sohn des Schneiders Johann Kopehl aus Grieben
Einen Auszug aus den Kirchenbüchern von Grieben, worin die Taufe des Bruders des Johann Michael Kopehl, Hannes Johann Dietrich Koppeheel’ bescheinigt ist,
Mit der ergebensten Bitte, mir gefälligst

verso
recht bald die sogenannte Stammlinie
a für meine Frau
b für meine Schwägerin Rosamunde
c für meinen Schwager Rudolf
ausfertigen und gegen Nachnahme der Kosten übersenden zu wollen.         
Den Taufschein für meine Schwägerin Auguste werde ich nachreichen.
Wie ich schon oben sagte, waren Johann Dietrich und Johann Michael Brüder. Johann Dietrich und dessen Vater sowie die Vorfahren des letzteren, sind in dem dortigen Stammbaumsverzeichnisse enthalten. Die Anreihung folgt also von Johann K. ab. Von irgendeiner anderen Seite muss bereits versucht worden sein, die Anreihung des Michael oder Johann Michael und seiner Nachkommen bewirken zu lassen, da, wie ich mich durch Einsicht der Familienglieder-Verzeichnisse überzeugt habe der Hannes Michael als von Johann abstammend, mit Bleifeder in dem Verzeichnisse … vermerkt worden ist.
[Ich vermute, dass Hennig sich auf das Stammblatt 37 a bezieht und vermutlich war es davor Friedrich Wilhelm Kopehl, der hier Erkundigungen angestellt hatte.]
Um etwaiger Einwendungen in Bezug auf die verschiedenartige Schreibweise der Namen von vornherein zu begegnen, erlaube ich mir ergebenst anzuführen, daß nach der übereinstimmenden Ausführungen der Herren Pastoren, von welchen ich Taufscheine erhalten habe

nächstes Blatt
es früher nach Ausweis der alten [Kirchen]bücher häufig vorgekommen ist, daß … aus Flüchtigkeits- oder wegen undeutlicher Aussprache oder wegen der eigenartigen Mundart nicht vollkommen richtig niedergeschrieben worden sind. Nach den vorliegenden Scheinen ist die größte Abweichung in den Kirchenbüchern von Fulda vorgekommen, während das Kirchenbuch von Hammelburg den Namen wieder richtig nennt. Sodann könnte die Schreibweise des Kirchenbuchs Stendal auffallen. Da aber in dem betr. Scheine bescheinigt wird, daß die darin bezeichnete Person aus Grieben stammte und das Kirchenbuch Grieben den Namen Koppeheel nennt, so dürfte darüber hinwegzusehen sein.
Johann Koppehell oder Koppeheel wie ihn das Kirchenbuch von Grieben nennt, war Schneider und wohnte in Grieben. Sein Sohn Michael erlernte dort das Schneiderhandwerk und zog sodann nach Stendal, wo er sich verheiratete. Michaels Sohn Hannes Conrad Heinrich wanderte von Stendal nach Fulda – … Trauschein – und verheiratete sich in dem letzteren Orte. Sein Sohn Franz, eigentlich Conrad Franz zog nach Hammelburg, wo ihm der Sohn Johann Georg Franz geboren wurde.

verso
Johann Georg Franz trat in sächsische und sodann in österreichische Kriegsdienste, kam nach Zalri, wo ihm der Sohn Matthäus geboren wurde. Matthäus K. wanderte und ließ sich in Birnbaum nieder. Diese karge Familiengeschichte dürfte genügen.
In der Hoffnung, eine baldige Antwort zu erhalten zeichne ich mit Hochachtung ganz ergebenst
Hennig
Kgl. Kreissekretär
 
Die Anlagen bitte ich zurück.


Randnotiz von erster Seite, verso: (leider auf einem zerfallenden Rand)
Die beiliegende Stammlinie ist dem S. Hennig zu Schweda mit dem Bemerken zurück zusenden, daß die, der Administration der Koppehel’ischen Stiftung zu Magdeburg, einreichende Stammlinie die Dokumente No 1-8 des wieder angeschlossene Ba… beizufügen ..ren; die Anträge wegen Bewilligung eines Legates an die …XI. B u. C der Stammlinie aufgeführten Geschwister seiner Frau aber nach Leitung nach der ihn Information zu begründen seien.
50 m Geb seine Rechnung Postvorschuss eingegangen
J, 24/10 78
Der Magistr
at

Stammlinie für Matthäus/Matthias Koppehele:Koppenhell

In dieser vorliegenden Stammlinie und auch in den Einträgen in den roten Büchern wird der Name „Koppehele“ geschrieben. Ich nehme an, um die Verwirrung nicht noch zu vergrößern.

Stammlinie Koppenhell, eingereicht von Hennig
Stammlinie Koppenhell, Teil 1, Sign. 3249, erstellt. 15.10.1878
Stammlinie von Koppenhell einger. am 15.10.1878
Stammlinie Koppenhell, 2. Teil, Signatur 3249, hist. Stadtarchiv Jüterbog, 15.10.1878

Übertragung
Stammlinie in der Koppehelschen Familienstiftung I. Stamm, 1. Zweig für
1. die verehelichte Kreissekretär Hennig, Anna Josephine, geb. Coppehele (Koppenhell) zu Birnbaum, jetzt zu Schweda
2. Mathilde Marie Charlotte Rosamunde Koppehele/: Koppenhell:/ zu Birnbaum
3. Leopold Rudolf Koppehele siehe oben

HANS KOPPEHELE
I. Thomas Koppehele, Bauer in Gräfendorf   lebte bis 1630
II. Ambrosius, „Brose“ Koppehele, Kossät und Zimmermann in Werbig
III. Jacob Koppehele, Einhüfner zu Neumarkt
IV. Martin Koppehele, Gutsnachfolger daselbst
V. Johann Koppehele, Schneider zu Grieben
VI. Johann Michael Koppehele, Schneider zu Stendal
VII. Heinrich Conrad Koppehl, geb. 16. Juli 1723 Leg. Durch das kirchliche Attest d.d. Stendal, den 16. August 1878
VIII. Konrad, Franz Koppehele, (Koppehel) getauft den 7. Juli 1746,

leg. Durch das kirchliche Attest d.d. Fulda den 6. August 1878
IX. Johann Georg Franz Koppehele, (Koppehell) geb. und getauft am 7. Mai 1780, leg.
durch das kirchliche Attest d.d. Hammelburg, den 12. Aug. 1878
X. Matthäus (Matthias) Koppehele (Koppeenhell) geb. 28. Okt. 1804, in Zals’e in Böhmen, Buchbinder und Buchdrucker in Biernbaum.
leg. Durch das kirchliche Attest, Zals’e, den 16. Juli 1878
XI. a Anna Josefine Koppehele, (Koppenhell) geb. 25. Aug. 1856, verehelicht an den Kreissekretär Hennig zu Birnbaum, jetzt zu Schroda
XI. b Mathilde Marie Charlotte Rosamunde Koppehele, (Koppenhell) geb. 13. Juni 1838 ;
leg ad a und b durch das kirchliche Attest dd Birnbaum den 28. Aug 1840 [gerichts…urkunde]
XI. c Leopold Rudolf Koppehele, Koppenhell) am 2. Juni 1840 geboren.
leg. Durch das kirchl. Attest dd Birnbaum den 31. Aug. c.

Die Richtigkeit vorstehnder Stammlinie wird von uns aufgrund unserer die Koppehelische Stiftung betreffenden Akten attestiert.
Jüterbog, den 24. Oktober 1878
Der Magistrat


Am 12. Dezember 1878 bat Hennig um den Nachtrag seiner Familie in das Stammbaumverzeichnis, was nur zu verständlich ist. Dieser Eintrag erfolgte auch in der vereinheitlichten Schreibweise „Koppehele“ (hist. Stadtarchiv Jüterbog, Sign. 3252, Blatt 41). Damit hätte auch der Königliche Kreissekretär Hennig zufrieden sein können. War er aber nicht. Am 4. Jänner 1879 forderte er, dass man: „die älteren Aktenstücke, welche über die Familienverhältnisse Auskunft geben zu meiner Einsicht dem hiesigen Magistrate [es muss wohl das Magistrat in Schweda gemeint sein] zugehen lassen zu wollen. Das hlbl Kreisgericht Magdeburg hat seine Akten zu meiner Information dem hiesigen kgl. Kreisgericht übersandt. Sollte dies abgelehnt werden, dann bitte ich außer Entsprechung meiner Gesuche vom 12.12. 78 auch um beglaubigte Abschrift der in den dortigen Akten befindlichen Atteste des früheren Pfarrers Christian Baerenholz zu Dobbriken vom 18. 4.1724. Hennig

Eine Antwort habe ich leider nicht gefunden, allerdings ein weiteres Schreiben des unermüdlichen Hennig vom 17. März 1879, in dem es heißt:
„Dem Magistrat erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 18. Jänner v. No z519, daß mir aus Gründen, die ich hier nicht weiter ausführen will, die von wohldemselben ausgefertigte Stammlinie nicht genügt. Es ist durchaus nothwendig, daß ich mich zur Sache noch näher aus den dortigen Akten informiere. Ich ersuche deshalb den Magistrat um gef. Mittheilung, ob derselbe gewillt ist einige der älteren Akten betr. die Koppehel’sche Stiftung den hies. Magistrat zu meiner Einsicht zu gehen zu lassen. Die kurze Antwort hierauf hoffe ich bald zu erhalten.
Hennig

Auf diesem Brief ist auch der Entwurf einer Antwort des Magistrats notiert: „Bejahend zu antworten. Petent ist jedoch zu ersuchen, die Akten, deren Einsicht er wünscht, näher zu bezeichnen, [unleserlich] aus dem Repertorii und ist beizufügen. 4.4.79
Dieser Aufgabe, durfte aber auch der tüchtig Kreissekretär Hennig nicht gewachsen gewesen sein, denn ich habe keine weiteren Briefe zu dieser Sache gefunden.

Was steht denn auf dem Epitaph?

Die Frage nach der ursprünglichen, oder „richtigen“ Schreibweise bleibt weiter unbeantwortet, oder anders gesagt: „Es gibt sie einfach nicht.“
Ein Blick auf das Epitaph könnte Aufschluss geben. Wir baten ein Familienmitglied aus Magdeburg ein paar Fotos anzufertigen. In der Frage haben uns die Fotos nur bedingt weitergeholfen, aber die damals entstandenen Aufnahmen machten uns darauf aufmerksam, in welch schlechtem Zustand sich das Epitaph befindet. Mit der finanziellen Hilfe einiger Familienmitglieder ist es uns gelungen, die erforderliche Summe aufzubringen und wir konnten die ersten Schritte in die Wege leiten. Ich hoffe sehr, dass es in einigen Monaten weitere positive Meldungen geben wird.

Übertragung:
Im Jahre des Herrn 1604, den 16. des Monats Dezember, 12 Uhr mittags, ist der ehrwürdige, fromme und gelehrte Mann, Herr Georg von Koppehele aus Jüterbogk, Kanoniker an der erzbischöflichen Kapelle St. Gangolf, Hochvikar und Subkustos der Magdeburger Metropolitankirche, im 66. Jahr seines Alters sanft in Christus entschlafen, dessen Seele ruhen möge in Frieden, amen. Heute mir, morgen dir.

Wenn Sie nun Lust bekommen haben sich weiter mit Koppehele zu beschäftigen, dann ist hier eine Auswahl aus meinen Beiträgen:

Schreibe einen Kommentar