Die Familienstiftung gewährt dem Magdeburger Domkapitel ein langfristiges Darlehen (1640 – 1830)

Die Familienstiftung gewährt dem Magdeburger Domkapitel ein langfristiges Darlehen (1640 – 1830)

Quelle

Geheimes Staatsarchiv Berlin, I HA Rep. 71 E Nr. 67 „Liquidationskomm. für den preuß. Anteil an der Zentralschuld des Kgr. Westphalen“

Titel

Die von den Administratoren der Coppehl’schen Testamentsstiftung in Magdeburg verlamierten Zinsen von Liquidation, welche die Stiftung vom vormaligen Domstift  daselbst zu fordern gehabt. 1827 -1830

Anmerkung zu diesen drei Jahren

Kurz umrissen geht es  in diesem Aktenkonvolut um ein Darlehen in der Höhe von 1.600 Reichsthalern, welches die Coppehl’sche Testamentsstiftung dem Domstift zu Magdeburg am 16. März 1640 gewährt hatte. Diese Schuld wurde offensichtlich nicht zur Gänze zurückgezahlt, ebenso wenig wie die offenen Zinsen. Durch die politischen Ereignisse (Napoleon) kam das Magdeburger Domkapitel in die Verwaltung des Königreichs Westphalen und nach dessen Auflösung wurden diese Schuldforderungen bei der eigens gegründeten Liquidationskommission eingereicht. Die Liquidationskommission hatte dazu aufgerufen alle ausständigen Forderungen im Bereich des Westphälischen Königreiches einzureichen. (siehe Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, nro. 14, Magdeburg, 7. April 1827, Ministerielle Bekanntmachung., S 89 – 96)

Nachdem ursprünglich das Domkapitel zu Magdeburg als Kontrollorgan der Stiftung fungiert hatte, übernahm jetzt das Preußische Pupillenkollegium diese Funktion und reichte daher die Schuldforderung bei der neu gegründeten Liquidationskommission ein. Vermutlich ab 1806. Die Bemühungen um die Begleichung der Schuld führten zu einer Rückzahlung von 1.000 Reichsthalern. Die 600 Reichsthaler in Gold, sowie die Zinsen in Höhe von 148 Reichsthaler wurden, soweit wir es aus den vorliegenden Akten entnommen haben, jedoch bis 1830  noch nicht zurückgezahlt.

Einige Dokumente waren nach so langer Zeit einfach nicht mehr aufzufinden und nach drei Jahren übergab das Pupillenkollegium die Angelegenheit 1830 wieder an die Coppehl’sche Stiftungsadministration.

In diese Bemühungen durch schriftliche Unterlagen die Faktenlage zu klären, wurde auch das Preußische Finanzministerium eingeschaltet, auch das ohne greifbaren Erfolg.

Da es sich bei den Schriftstücken um Aktennotizen und Briefentwürfe handelt, bei denen sich Inhalte immer wieder wiederholen, geben wir zu jedem Bild nur eine kurze Zusammenfassung der Inhalte.

Abfolge der Schriftstücke

Bild 1: Deckblatt mit Signatur: „Die von den Administratoren der Coppehel’schen Testamentsstiftung in Magdeburg verlamierten Zinsen von Liquidation, welche die Stiftung vom vormaligen Domstift daselbst zu fordern gehabt. 1827 -1830
Bild 2: Magdeburg, 4.August 1827
Das Königlich Preußisches Pupillenkollegium bestätigt der Königlichen Liquidationskommission, dass es vom Propst Röttgen eine Empfangsbestätigung über eine Liquidation der Schuldforderung der Coppehl’schen Stiftung  gegenüber des ehemaligen Domstifts gibt. Es geht um die Beträge von 1.000 Reichsthaler Courant und um 600 Reichsthaler in Gold. Auf dem eingegangenen Brief wurde auf derselben Seite von einem Beamten ein Antwortsentwurf konzipiert. Das Schriftstück trägt mehrere Nummer, die der internen Verwaltung dienten. Dieses Blatt weist die Nummern 2074, 2159, 2017 und 2581 auf, die auch auf einigen nachfolgenden Schriftstücken zu finden ist.
Bild 3: In der oberen Notiz wird behauptet, dass die gesamte Summe beglichen sei, was, wie sich im Nachhinein herausstellte, nicht richtig war.
Bild 4: Adresse für die vorhergegangenen 2 Schriftstücke, 2581
Bild 5: Das Finanzministerium, Abteilung für Steuern, Domänen und Forste bestätigt am 13. September 1827 der Liqudationskommission, dass die Schulden von insgesamt 1.600 Reichsthaler  anerkannt und unter den Nummern 43844 und 45 in ein Register eingetragen worden sind. (2490/2581)
Bild 6: Am 21. September 1827 bestätigt das Königlich Preußisches Pupillenkollegium der Liquidationskommission, dass die Schulden von 600 Reichsthaler Gold und 1.000 Reichsthaler Courant zurückgezahlt wurden und nur noch die Zinsen aus den Jahren 1812 und 1813 in der Gesamthöhe von 148 Reichsthalern ausständig sind, und man bittet um nachträgliche Bezahlung derselben. (2762/2581)
Bild 7: Stendal, den 28. September 1827. Die Liquidationskommission bittet den Finanzminister, Herrn von Motz, um die Übersendung der 4 Gesuche, in denen die Schulden des Doms gegenüber der Stiftungscasse vom Rendant Masthoff, der zu dieser Zeit die Geschäfte der Stiftung führte, auf einem Beleg vom 30.9.1813 festgehalten wurden. Diese Gesuche befänden sich in den Akten des Westphälischen Staatsschatzes, also derzeit in der Registratur des Finanzministeriums. Datum: 28.9.1827 (2762)
Bild 8: Das Finanzministerium schreibt der Liquidationskommission, dass sie die verlangten Dokumente nicht gefunden hätten und sie daher auch nicht übersenden können.
Bild 9: 1382 Die verlangten Dokumente konnten nicht gefunden werden und man werde nun versuchen, sie über das Einreichedatum zu ermitteln. Weder ein Absender noch ein Adresst zu finden auf diesem Schiftstück
Bild 10: 1383 Am 7. Juni 1828 geht ein Schreiben der Pupillenkollegium an die Liquidationskommission, in der es heißt, dass die Rückzahlung von 1000 Reichsthalern am 1.Juli 1828 erfolgen soll. (10107 und 2017)
Bild 11: 1384 Die Rückzahlung der Obligation von 1000 Reichsthalern Kurrant, die die Copppeh‘lische Testamentskasse dem Domkapitel
am 10. März 1640 geborgt hatte, solle am 1.Juli 1828 erfolgen.
Bild 12: 1386 Die 1000 Reichthaler Curant, verzinst mit 5 % sind anscheinend zurückbezahlt worden, daher hätte die königliche Regierung die dazugehörigen Originaldokumente vom 16. März 1640 gerne zurück, als Beleg, dass die Schulden bezahlt worden seien. Die Belege sind aber dennoch immer noch nicht gefunden.
Bild 13: 1387 Textfortsetzung von Bild 12: Das königliche Pupillenkollegium hat die Empfangsbescheinigung des Probstes Röttger erhalten. Diese hätte aber offensichtlich von der königlichen Regierung zuerst im Original an die Liquidationskommission gehen sollen und dann erst an das Pupillenkollegium. Daher die Bitte, dieses Dokument zurückzusenden.
Weiters wird noch darauf hingewiesen, dass bisher nicht mehr als das Kapital der 1000 Reichsthaler zurückbezahlt worden sind. Ausständig seien daher noch 600 Reichsthaler in Gold, sowie Zinsen in der Höhe von 48 Reichthaler Gold und 100 Reichsthaler Kurrant. Magdeburg, 16. September 1828
Unterschrift: Krieckel und Welchert
Bild 14: 1389 Das Attest des Probstes Röttgen wurde wieder nicht mitgeschickt. Die Nachsendung wird dringend erbeten.
Bild 15: Ende des Briefs von Bild 14. Foto 1390
Bild 16: Am 17. August 1829 erwiedert das Pupillenkollegium der Liquidationskommission, dass alle weiteren Schritte in dieser Sache den Administratoren der Stiftung und zwar dem Buchhalter Krieckel und dem Kalkulator Welkert überlassen werden. Dies hätte das Pupillenkollegium auch der Administration der Stiftung mitgeteilt. 1391
Bild 17: Die Administratoren teilen der Liquidationskommission mit, dass sie reagieren werden, sobald die erforderlichen Papiere eingelangt sind. Datum 26. August 1829 1393 (14328)
Bild 18: Die Administration bittet die Liquidationskommission um eine Erstreckung der Frist um 6 Wochen da die benötigten Dokumente von der Regierung noch nicht übersandt wurden. 1396
Bild 19: 1397 Diesem Schreiben der Stiftungsadministration scheint eine Beilage mitgebenen worden zu sein, bei der es sich um ein von der königlichen Regierung zugesandtes Attest vom 30. Mai, und ein ähnliches von der königlichen Regierung ausgestelltes Attest vom 11. März handelt. Diese beiden Dokumente werden der Liquidationskommission übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Attest vom 30. Mai seine Richtigkeit hat. Datum des Briefs: 8.März 1830
Das ist das letzte Schriftstück zu dieser Sache.

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