Georgius Koppeheles eigenhändige Unterschrift

Georgius Koppeheles eigenhändige Unterschrift

Quellenangabe

Quelle: LASA U3, A Nr. 267, littera legitimationis Joachim Kühn
Ausschnitt nur mit Unterschrift

Kurzkommentar

Wir alle haben uns schon mal gefragt, wie er sich denn wirklich nannte bzw. wie er seinen Namen schrieb. Und tatsächlich fand ich beim Durchstöbern des Onlinekatalogs des Landesarchivs Sachsen-Anhalt ein Schriftstück, dass seine eigenhändige Unterschrift trägt. Eine kleine Sensation.

In dem Schriftstück geht es um eine Gebutsbestätigung für Joachim Kühn durch die beiden Vikare Georg Koppehel und Johann Hirm. Es wurde sicherlich von einem Kanzleischreiber geschrieben, aber die Unterschrift haben beide Herren persönlich unter das Dokument gesetzt.

Georgius Koppehel wird zweimal als Zeuge für die eheliche Geburt von Joachim Kühn und Verfasser desSchriftstücks genannt und Koppehel geschrieben. Die eigenhändige Unterschrift lautete aber Georg Koppehell.

wortwörtliche Transkription

Übertragen von Helmut und Susanne Kowar

Blatt 1

Demnach deß wirdigen und wolgelarthen
Herrn Wernerj Kühns seligen Canonicj lectoris
dieser primat Kirchen allhier Zu Magdeburgk,
hinderlaßene Widtwe Ihrem Sohn Joachimum
Kühn welchen sie mitt gedachtem Herrn
Wernero Kühn in stehender Ehe geZeuget hatt
In der Capellen S. Gangolphj sub aula […]
[…] für einen Electen Einschreiben und
eligieren Zu laßen Willens mich solchs durch den
auch Ehrwirdigen  Achbarn und wolgelarthen Herrn
Magistraten Gericken den Ehrwirdigen Edlen
Ehrmächten wirdigen Achbarn und wolgelarthen Herrn
genanter Capellen aufs demutigest
fürbringen lassen der wahrlichen Hoffnunge
weil fast dem ganzen Capitel benannter
Capellen S. Gangolphj wißendlich wir hier
Werneris Kühn Seligen allhier in der
Domstadtt Magdeburgk in der pfar kirchen
S. Johannis Ihr ehelichen […] und
Ihren Sohn Joachimum ihm Ehebette
geZeugett es wurde schriftliche Kundtschafft
seiner ehelichen geburdt Zu solchen Sachen nitt
bedurffen. So haben doch wollgemelter
Herr auff Herrn Magistri Gerickens ansuchen
fürgebracht Daß sie hierinnen der Widwen
einstigen Willen und alle Beförderunge
gern erZeijgen wollen, aber es wenn alß
ihre Kirchen althero gebrachten Gebrauch
gewohnheidtt und Statutum Deß ein Jeder
Electus seiner ehelichen geburdtt Kundschafft
schriftlichen ubergeben und darreichen musste.

Blatt 1 verso

hat derwegen vielgedachte Widwe mich
Georgium Koppehel summum vicarium in der
Primat Kirchen allhier Zu Magdeburgk […] und
Johannem Hirm Sangmeister und vicarium
Zu S. Sebastian bittlichen ersuchet, weil von
Joachim Kühns Ihrs Sohns ehelichen geburdtt
wir gute Wissenschafft […gen] ihm
seiner ehelichen Geburdtt schriftliche Kundschafft
zu beförderunge obgenannter Sachen mittZutheilen
wann dann ich, Georgius Koppehel und Johann Hirms
gute Wissenschaft Joachim Kühns ehelichen geburdtt
haben, daß er von seiner Großmuttern und Widwern
so woll von seinem Vater Werner Kühn und
seiner Mutter Catharina Königen Ehre und Rechte
ehelichen frejgeborne rechter guther Deutzscher
Arth mich stets Den Ehrwirdigen Edlen Ehrmächtige
Wirdigen und wolgelarthen Herrn vielgemelten
Capellen S. Gangolphj zum mehrentheil woll
beruft. So beZeugen ich Gregorius Koppehel
und Johan Hirm steths bej Wissen wann
wortten glauben gewohnlichen Bittschafften
und unterschriebenen senden. Datum Magde-
burgk in die S. Michaelis Archangely
anno 1583 [29. September 1683]

Auf derselben Seite unterhalb auf einem aufgeklebten Zettel

Georg Koppehell, mein Hand / Johann Hirm, Mein Eigen Hanndt

G. K. hat eigenhändig Unterschrieben,, 29.9.1583

Transkription in die heutige Sprache

Angefertigt: Michael Nay

Geburtskundschaft für Joachim Kühn (29. September 1583)
Da die hinterbliebene Witwe des würdigen und hochgelehrten Herrn Werner Kühn, seligen
Angedenkens, Kanonikus und Lektor dieser Primatskirche hier zu Magdeburg, beabsichtigt,
ihren Sohn Joachim Kühn, den sie mit dem genannten Herrn Werner Kühn in rechtmäßiger
Ehe gezeugt hat, in der Kapelle St. Gangolphi unterhalb der „sub aula…“ als Wahlmitglied
einzuschreiben und wählen zu lassen, hat sie dies durch den ebenfalls ehrwürdigen, achtbaren
und hochgelehrten Herrn Magister Gericke, den ehrwürdigen, edlen, ehrbaren, würdigen,
achtbaren und hochgelehrten Herren der genannten Kapelle auf das demütigste vortragen
lassen.
Sie hegte die Hoffnung, dass – weil fast dem gesamten Kapitel der genannten Kapelle St.
Gangolphi bekannt ist, wie Herr Werner Kühn Seliger hier in der Domstadt Magdeburg in der
Pfarrkirche St. Johannis ihr rechtmäßiger Ehemann gewesen ist und ihren Sohn Joachim im
Ehebett gezeugt hat – eine schriftliche Bescheinigung seiner ehelichen Geburt für diese
Angelegenheit nicht erforderlich sein würde.
Die wohlgenannten Herren haben jedoch auf das Ersuchen von Herrn Magister Gernick
vorgebracht, dass sie zwar in dieser Sache den Willen der Witwe gerne erfüllen und jede
Förderung gewähren wollen, es aber der bei ihrer Kirche eingeführte Brauch, die Gewohnheit
und die Statuten so vorsehen, dass jeder zu Wählende eine schriftliche Bescheinigung seiner
ehelichen Geburt vorlegen und einreichen muss.
Deshalb hat die mehrfach erwähnte Witwe mich, Georg Koppehel, Summus Vicarius der
Primatskirche hier zu Magdeburg, und Johann Hirm, Sangmeister und Vicarius von St.
Sebastian, inständig gebeten – da wir gute Kenntnis von der ehelichen Geburt Joachim Kühns,
ihres Sohnes, haben – ihm zur Förderung der oben genannten Angelegenheit eine schriftliche
Bescheinigung seiner ehelichen Geburt mitzuteilen.
Da nun ich, Georg Koppehel, und Johann Hirm gute Kenntnis von Joachim Kühns ehelicher
Geburt haben – dass er von seiner Großmutter und deren Mann sowie von seinem Vater
Werner Kühn und seiner Mutter Catharina König in Ehren und Recht ehelich, freigeboren,
echt und von guter deutscher Herkunft abstammt – und dies den ehrwürdigen, edlen, ehrbaren,
würdigen und hochgelehrten Herren der mehrfach genannten Kapelle St. Gangolphi zum
größten Teil wohlbekannt ist, bezeugen ich, Georg Koppehel, und Johann Hirm dies hiermit
bei unserem Wissen, wahren Worten, Glauben, üblichen Beglaubigungen und unserem
unterzeichneten Siegel.
Ausgestellt in Magdeburg am Fest des heiligen Erzengels Michael im Jahr 1583.
Unterschriften:
Georg Koppehel – Meine Hand
Johann Hirm – Meine eigene Hand

St. Gangolphikapelle

Die Kapelle wurde 1012 als Hauskapelle des Erzbischöflichen Palais zu Ehren der Jungfrau Maria und des Heiligen Gangolph errichtet. Im 14. und 15. Jahrhundert diente sie als Begeräbniskapelle von Herz und Eingeweide der Erzbischöfe. Während der Zerstörung von Magdeburg, 1631, wurde die Kapelle beschädigt und später als Getreudespeicher genutzt.

Was aber vielleicht viele nicht wissen ist, dass der Chor, bzw. die Apsis dieser Kapelle heute noch existiert und im Hof der Magdeburger Staatskanzlei zu sehen.

der Chor von St. Gangolph

Foto von Susanne Kowar, 2018

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